• Motorradfahrer dürfen laut Gesetz in zwei Fällen hupen.
  • Nicht, um andere Verkehrsteilnehmer zurechtzuweisen - wohl aber beim Überholen.

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Motorräder werden oft wegen ihrer schmalen Silhouette übersehen. Mit kontrastreicher Kleidung und bei Bedarf auch mit der Hupe können Biker sich besser bemerkbar machen. Das rät das Institut für Zweiradsicherheit (ifz).

Etwa dann, wenn Motorradfahrer und -fahrerinnen den Eindruck haben, von einem Verkehrsteilnehmer auf der Nebenspur übersehen zu werden. Das kann bei Spurwechseln schnell gefährlich werden. Ein Hupsignal kann in diesem Beispiel helfen, einen Unfall zu vermeiden.

Nicht erschrecken: Biker will nur überholen

Auch das erlaubte Hupen beim Überholen außerorts ist laut ifz sinnvoll: Der Vorausfahrende weiß dann, was Sache ist. So lässt sich auch verhindern, dass der Vordermann erschrickt oder vielleicht selbst gerade die Spur wechseln will.

Doch einfach wegen des tollen Klangs, um Schlafmützen aufzuwecken oder um andere Verkehrsteilnehmer zu kritisieren, ist der Einsatz der Hupe nicht erlaubt.

Laut Gesetz darf man nur in zwei Fällen hupen: Um vor einer Gefahr zu warnen und um außerorts den eigenen Überholvorgang anzukündigen. (dpa/af)

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