Autofahren in der kalten Jahreszeit kann gefährlich sein - insbesondere gilt dies für Nebenstraßen im Winter. Denn bei Schnee und Eis werden diese häufig nicht geräumt. Da viele Wohngebiete davon betroffen sind, sollten Sie Ihre Fahrweise beim morgendlichen Losfahren sowie beim Nachhausekommen entsprechend anpassen.

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Fällt der erste Schnee des Jahres, ist der Winterdienst der Städte und Gemeinden im Dauereinsatz. Zunächst gilt es dann, die Hauptstraßen zu räumen. Erst wenn die Räum- und Streudienste die Hauptverkehrswege von Schnee und Eis befreit oder Streugut verteilt haben, werden Nebenstraßen im Winter geräumt. Dabei stehen wiederum von Polizei und Feuerwehr gemeldete Gefahrenpunkte im Fokus, auf die sich die verfügbaren Einsatzkräfte konzentrieren.

Keine allgemeine Streu- und Räumpflicht

Autofahrer können sich also nicht darauf verlassen, dass alle Straßen bei Schnee und Glätte geräumt werden - es existiert keine generelle Räum- und Streupflicht. Das wäre auf rund einer Million Straßenkilometern in Deutschland kaum zu leisten. Welche Straßen Priorität für den Winterdienst haben, regeln Winterdienstpläne auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

Einige Bundesländer haben jedoch eigene Straßen- und Wegegesetze erlassen. Darin ist eine Pflicht zur Räumung oder Streuung festgehalten, die aber wiederum auf die Gemeinden übertragen werden kann. Und auch hier ist in der Regel nur die Räumung von Hauptstraßen vorgesehen, Nebenstraßen müssen dann häufig von Anliegern gestreut oder geräumt werden.

Welche Nebenstraßen in Ihrer Umgebung geräumt werden, erfahren Sie daher aus den Winterdienstplänen der Gemeinde. Mitunter können Sie diese online einsehen.

Nebenstraßen im Winter: Besondere Vorsicht ist geboten

Da es keine bundesweit einheitlichen Regelungen zur Streu- und Räumpflicht gibt, sind sie nur auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihre Fahrweise in glatten Nebenstraßen im Winter den Verhältnissen anpassen. Kommt es zu einem Unfall, können Sie nur in Ausnahmefällen Schadensersatz von der Gemeinde verlangen. In zahlreichen Gerichtsurteilen, die in Fragen der Streu- und Räumpflicht gesprochen wurden, gingen die Geschädigten leer aus. Die Begründung: Die Gemeinden seien nicht dazu verpflichtet, Nebenstraßen im Winter zu räumen.

Daher sollten Sie bei Schnee und Eis insbesondere in Nebenstraßen langsam fahren und ausreichend Abstand zum Vordermann halten. Seien Sie immer bremsbereit und vermeiden Sie abrupte Brems- oder Lenkmanöver, ihr Fahrzeug könnte ausbrechen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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