Wer sich während der Autofahrt von seinen Kindern aus dem Fond ablenken lässt, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern haftet auch für eventuell entstehenden Sachschaden. Ein entsprechendes Gerichtsurteil gibt einer Klägerin Recht.
Das Umdrehen zu einem achtjährigen Kind auf dem Rücksitz während der Fahrt ist grob fahrlässig. Es stelle eine "einfachste ganz naheliegende Überlegung dar", dass ein Fahrer die vor ihm befindliche Fahrspur beobachten müsse, um "möglicherweise in hohem Maße gefährliche Situationen zu vermeiden", hieß es in dem am Montag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.
Der Mann war mit einem Mietauto auf der Autobahn 5 Richtung Frankfurt bei stockendem Verkehr mit 50 bis 60 Kilometern pro Stunde unterwegs. Auf dem Rücksitz saßen seine Söhne im Alter von acht und neun Jahren.
Schulterblick des Vaters führt zu Auffahrunfall
Bei einem kurzen Schulterblick während eines Spurwechsels habe der Vater wahrgenommen, dass sein achtjähriger Sohn einen Gegenstand in der Hand gehalten habe.
Diesen konnte er den Angaben zufolge zunächst nicht identifizieren. Da er ihn demnach für gefährlich und möglicherweise für ein Messer hielt, drehte er sich zu seinem Sohn um. Dabei fuhr er auf ein vor ihm fahrendes Motorrad auf und verursachte am Mietauto einen Schaden von mehr als 10.000 Euro.
Das Gericht sprach der klagenden Autovermieterin den von ihr gewünschten Schadensersatz zu. Die Haftung des Manns sei nicht auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt beschränkt. Der Mann habe den Unfall grob fahrlässig verursacht, so dass die Klägerin ihre Verpflichtung zur Haftungsfreistellung kürzen könne.
Ein Verdacht auf ein Messer ist keine Entschuldigung
Gerade bei stockendem Verkehr müsse der Fahrer die Fahrzeuge vor sich ständig beobachten, urteilten die Richter. Auch dass der Mann befürchtete, sein Kind halte möglicherweise ein Messer in der Hand, ließen sie nicht als Begründung gelten.
Statt sich umzudrehen, hätte er mit seinen Söhnen auch ohne Blickkontakt bis zum Erreichen einer sicheren Haltemöglichkeit darüber sprechen können. Das Urteil ist nicht anfechtbar. (AFP/hau)
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