Vermeintliche Bagatellschäden wie Parkrempler, Kratzer und Co. sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wer einfach wegfährt, begeht Fahrerflucht und kann mitunter kräftig zur Kasse gebeten werden.

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Beim Zurücksetzen auf dem Supermarktparkplatz die Stoßstange des Rückmanns angerempelt, mit der Beifahrertür beim Einsteigen die Seite des Nachbarfahrzeugs touchiert - über kleine Blechschäden gucken viele Autofahrer einfach hinweg, frei nach dem Motto: "So schlimm ist es ja nicht". Aber genau hier liegt der Fehler. Auch wenn es sich scheinbar nur um einen Bagatellschaden handelt, liegt ein Unfall vor. Wer sich dann einfach schnell aus dem Staub macht, begeht Fahrerflucht und macht sich strafbar.

Auf den Geschädigten warten

Es reicht nicht aus, einfach einen Zettel mit dem Namen und der Telefonnummer an die Scheibe des Geschädigten zu klemmen. Unfallverursacher stehen generell zunächst einmal in der Pflicht, auch bei kleinen Blechschäden so lange am Unfallort zu warten, bis der Fahrer des geschädigten Autos eintrifft.

Die Wartezeit variiert dabei von Fall zu Fall und sollte mindestens zehn bis 15 Minuten betragen, besser ist mehr. Das bedeutet aber nicht, dass Sie dann einfach nach einer viertel Stunde den beliebten Zettel hinter die Scheibe klemmen. Kommt der Fahrer nicht, müssen Sie die Polizei verständigen. Die Wartezeit kann genutzt werden, um Schäden an den Fahrzeugen zu fotografieren und festzuhalten.

Welche Strafen können drohen?

Wer einfach vom Unfallort verschwindet, begeht zunächst einmal Fahrerflucht. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Zettel am geschädigten Fahrzeug hinterlassen haben, oder sich ein Passant, der den Unfall beobachtet hat, sich ihr Nummernschild notiert und den Vorfall der Polizei gemeldet hat.

Die Unfallflucht selbst kann erhebliche strafrechtliche Folgen und weitere Konsequenzen nach sich ziehen. Neben einem Bußgeld drohen Ihnen nicht nur Punkte in Flensburg, ihr Führerschein kann auch einkassiert werden - weitere strafrechtliche Folgen nicht ausgeschlossen. Über die Höhe der Geldstrafe und das Strafmaß entscheidet im Einzelfall das Gericht. Dabei kommt es zwar auch darauf an, wie groß der verursachte Schaden ist. Autofahrer aber stehen prinzipiell schon in der Pflicht, einen Unfall zu melden, selbst, wenn dabei nur Straßenschilder oder andere Gegenstände beschädigt wurden. Die Bußgelder bei Versäumnissen können bis zu mehrere Tausend Euro betragen.

Kfz-Versicherung kann Schadensersatz fordern

Kann Ihnen eine Fahrerflucht nachgewiesen werden, wird Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zwar für den Schaden am anderen Fahrzeug aufkommen, im Anschluss können Versicherungen aber bis zu 5.000 Euro Schadensersatz fordern, weil Sie nicht Ihrer Aufklärungspflicht nachgekommen sind. Hinzukommt, dass auch mit dem Verlust oder einer erheblichen Aufstufung beim Versicherungsschutz zu rechnen ist.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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