Alltägliche Bagatellschäden wie Parkrempler oder Kratzer sind ein Fall für die Versicherung. Wer jedoch Fahrerflucht begeht, begibt sich selbst unnötig in Schwierigkeiten: Aus einem vermeintlichen Kavaliersdelikt wird eine Straftat.
Ein Parkrempler ist unglücklich, aber schnell passiert. "Jeder fünfte deutsche Autofahrer hat beim Parken bereits versehentlich ein anderes Auto beschädigt", ergab eine forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. Kurz beim Zurücksetzen nicht aufgepasst, die Stoßstange von einem anderen Auto getroffen und schon wird der Parkplatz zum Tatort. Doch wie verhalten sich Betroffene richtig?
Ein Zettel als Hinweis reicht nicht aus
Unabhängig davon, wie groß oder klein der Schaden ist, der beim Parkrempler verursacht wurde, sollte immer auf den Besitzer des anderen Fahrzeugs gewartet werden. Sie müssen jedoch nicht Tage und Nächte ausharren, sondern lediglich eine "zumutbare Zeit", wie es in den Gesetzbüchern festgehalten ist. Auf einem Parkplatz von einem Supermarkt ist dies beispielsweise rund eine halbe Stunde. Es ist davon auszugehen, dass der Betroffene innerhalb des Zeitfensters seinen Einkauf beendet hat und zu seinem Auto zurückkehrt. Nutzen Sie die Zeit und dokumentieren Sie den Unfall schon einmal. Sollte kein Beschädigter auftauchen, dann rufen Sie die Polizei. Es reicht nicht, einen Zettel zu hinterlassen.
Ärger mit der Versicherung droht
Wer dies dennoch tut oder sich denkt, dass der Schaden nur halb so wild ist und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht. Dies ist eine Straftat und wird mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und gegebenenfalls Führerscheinentzug geahndet. Hinzu kommt: Die Kfz-Versicherung wird Tätern zudem kräftig auf die Füße treten. Sie wird zwar den Schaden wohl übernehmen, anschließend aber Schadensersatz fordern, da der Aufklärungspflicht nicht nachgekommen wurde – von einer möglichen Aufstufung im Versicherungsschutz einmal abgesehen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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