Im Straßenverkehr sind zunehmend Autos mit ungesiegelten Kennzeichen unterwegs. Warum das so ist, erfahren Sie hier.
Sie wissen natürlich, aus welchen Elementen sich ein gültiges deutsches Fahrzeug-Kennzeichen zusammensetzt: EU-Länderkennung, Ortskennung und Erkennungsnummer. Zwischen den letzten beiden sitzen die HU- und Zulassungsplakette. Landläufig als TÜV-Plakette und Regional-Siegel bekannt. Sie wissen auch: Wer ein Auto ohne Zulassung im öffentlichen Raum abstellt, wird früher oder später abgeschleppt. Wer gar ohne Zulassung durch die Gegend fährt, zahlt ein Bußgeld von 70 Euro und verbucht einen Punkt in Flensburg. Trotzdem sind auf den Straßen immer mehr Fahrzeuge ohne den entsprechenden Plaketten auf den Schildern unterwegs. Und das völlig legal.
Den Grund dafür würde man in Deutschland, hämisch gesagt, nicht sofort vermuten. Es handelt sich um die geänderte Fahrzeugzulassungsverordnung, die eine internetbasierte Zulassung (i-Kfz) ermöglicht. Und wer sein Auto online zugelassen hat, darf es auch sofort im Straßenverkehr einsetzen, obwohl die Fahrzeugdokumente und Plaketten erst im Nachgang erstellt und anschließend per Post verschickt werden. Bis dahin dürften Fahrzeughalter zehn Tage lang ohne Plaketten auf die Straße. Es genügt ein vorläufiger Zulassungsnachweis, der als Ausdruck mitgeführt werden muss.
Weitere erlaubte Fahrten ohne Plakette
Davon unbenommen ist die Regelung, dass Fahrten ohne Kennzeichen natürlich weiterhin grundsätzlich verboten sind. Es gibt aber noch weitere Umstände, die das Fahren mit ungesiegelten Kennzeichen erlauben. Etwa die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle, um das Auto ordnungsgemäß zuzulassen oder die direkte Fahrt zur Hauptuntersuchung. Gleiches gilt für eine Fahrt zur Werkstatt, weil eine notwendige Reparatur oder Instandsetzung ansteht. Und auch der umgekehrte Fall einer Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs befreit Sie temporär von der Plakettenpflicht. Allerdings nur für die eine Rückfahrt auf ihr privates Gelände. Übrigens gut für alle schusseligen Autofahrer: Auch wenn Sie beispielsweise nicht alle Unterlagen für die Zulassung dabei hatten und deshalb keine Zulassung zu Stande gekommen ist, dürfen Sie wieder ungesiegelt nach Hause fahren.
Aber Achtung: Auch für die prinzipiell erlaubten Fahrten ohne Plaketten gelten Regeln. So muss die Zulassungsbehörde vorab ein Kennzeichen zugeteilt haben oder es besteht nach einer Außerbetriebsetzung noch eine Reservierung. Zudem sind derlei Fahrten nur innerhalb des Zulassungsbezirks und in direkt angrenzenden Bezirken erlaubt. Zwischenstopps und Umwege zu privaten Zwecken sind nicht gestattet. Und – jetzt wird es dann doch wieder typisch deutsch – ein Versicherungsschutz muss gegeben sein. Sprich: Ihre Versicherung muss Ihnen eine eVB-Nummer für die Haftpflichtversicherung zugestellt haben. © auto motor und sport
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