Im Gegensatz zum polizeilichen erfolgt privates Abschleppen im Auftrag eines Parkplatzbesitzers. Parken Sie hier widerrechtlich, droht Ihnen eine mitunter hohe Rechnung vom Abschleppdienst. Aber auch private Auftraggeber dürfen nicht ohne Rechtfertigung abschleppen lassen.
Haben Sie Ihr Auto auf einem privaten Parkplatz geparkt und stellen fest, dass es abgeschleppt wurde, lassen Sie sich nicht auf unseriös wirkende Deals ein. Denn privates Abschleppen ist nicht immer gerechtfertigt. Verlangt der Abschleppdienst die Begleichung der Rechnung, bevor er Ihnen den Standort Ihres Wagens verraten will, sind Sie womöglich Opfer eines Abschlepp-Nepps geworden. Erfahren Sie hier, in welchen Fällen Sie die Polizei oder einen Anwalt einschalten sollten.
Dann ist privates Abschleppen gerechtfertigt
Stehen Sie während der Öffnungszeiten auf einem privaten Kundenparkplatz, sind aber selbst kein Kunde des Geschäfts oder Restaurants, ist gegen privates Abschleppen grundsätzlich nichts einzuwenden. Der Parkplatzbesitzer hat ein begründetes Interesse daran, die angebotenen Parkflächen nur seinen Kunden vorzubehalten. Lässt der Grundstücksbesitzer Ihr Auto abschleppen, müssen Sie die Kosten dafür tragen.
Unberechtigtes Abschleppen oder unberechtigte Kosten
Nicht eindeutig gerechtfertigt ist privates Abschleppen dann, wenn es nicht verhältnismäßig erscheint, zum Beispiel wenn Sie nachts auf einem leeren Kundenparkplatz stehen. Auch können Sie nicht davon ausgehen, dass Ihr Auto abgeschleppt wird, wenn es auf dem Privatparkplatz keine Schilder gibt, die diese Maßnahme androhen.
Privates Abschleppen wird aber auch dann unseriös, wenn unverhältnismäßig hohe Forderungen an Sie gestellt werden. Die Abschleppkosten an sich betragen oft zwischen 100 und 150 Euro. Werden Ihnen darüber hinaus noch andere Leistungen in Rechnung gestellt, zum Beispiel das nächtliche Überwachen eines Parkplatzes durch eine Dienstleistungsfirma, dann ist dies in der Regel nicht gerechtfertigt.
So sollten Sie sich im Zweifelsfall verhalten
Ordnen Sie das Abschleppen Ihres Autos oder die Rechnung des Abschleppdienstes als unverhältnismäßig ein, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Da noch nicht alle Fragen zum Thema privates Abschleppen abschließend geklärt sind, sollten Sie die Forderungen im Zweifelsfall von einem Fachmann überprüfen lassen. Mit Glück erhalten Sie bereits gezahltes Geld sogar zurück.
In dem Fall, dass der Abschleppdienst den Standort Ihres Autos nicht verraten will, bevor Sie die Rechnung beglichen haben, sollten Sie die Polizei einschalten und dieses auch dem Abschleppunternehmen mitteilen. Beim Abholen des Fahrzeugs sollten Sie sich immer eine detaillierte Rechnung und gegebenenfalls auch eine Quittung ausstellen lassen, die belegt, dass Sie zunächst nur unter Vorbehalt zahlen. Diese sollten Sie dann von einem Anwalt überprüfen lassen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.