Berlin - Wer ein E-Auto steuert, hat in vielen Städten und Gemeinden Vorteile beim Parken oder darf sogar die Busspur mitbenutzen. Allerdings ist dafür in der Regel ein E-Kennzeichen erforderlich. Dieses weist mit dem Buchstaben "E" an der letzten Position nach der Buchstaben- und Zahlenkombination auf ein elektrisches Fahrzeug hin.

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Darüber informiert der Auto Club Europa (ACE) und rät allen Berechtigten, es zu beantragen. "Nur so können mögliche regionale Vorteile wie das Fahren auf der Busspur oder Gratis-Parken rechtssicher in Anspruch genommen werden", teilt der ACE mit.

Das Sonderkennzeichen ist aber freiwillig. Man kann es für rein elektrisch angetriebene und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge beantragen. Auch für Plug-in-Hybride ist es erhältlich, wenn sie rein elektrisch mindestens 40 Kilometer zurücklegen können oder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Ein E-Kennzeichen lässt sich für eine Neuanmeldung und auch für Bestandsfahrzeuge bei der Zulassungsstelle beantragen.

Unbedingt auf die Bedingungen vor Ort achten

Für Verbrenner kostenpflichtige Parkplätze können damit teils gebührenfrei genutzt werden. Zudem stellen einige Städte im öffentlichen Bereich mehr Parkplätze zur Verfügung. Allerdings unterscheiden sich das Aussehen, die Ausstattung und die Parkvorschriften auf E-Parkflächen regional.

Zusätzlich zum blau-weißen Parkplatzschild weist in der Regel aber ein Zusatzschild "E-Auto" (Auto mit Stecker) darauf hin. Weitere Zusatzzeichen wie etwa "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs", und auch Markierungen auf dem Boden seien möglich. Meist dürfen hier nur Autos mit E-Kennzeichen stehen.

Dass hier auch Autos ohne E-Kennzeichen oder nachts auch solche mit Verbrenner stehen dürfen, erlauben Städte und Gemeinden nur vereinzelt. Doch Vorsicht: Auch mit dem Sonderkennzeichen dürfen Autofahrer nicht grundsätzlich auf den E-Plätzen stehen.

Bußgelder können möglich sein

So sollte immer vorher genau geprüft werden, welche Parkbedingungen vor Ort gelten. Wer unberechtigt dort steht, muss mit Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen, so der ACE. So sind viele E-Parkplätze gleichzeitig Ladeplätze und nur eine gewisse Zeit lang nutzbar.

Die Bedingungen vor Ort sind unterschiedlich. Allerdings müsse an der Mehrzahl der normalen Ladestationen und fast allen Schnellladesäulen nach dem Ladevorgang die Fläche geräumt werden. Wer das nicht macht, riskiert Blockiergebühren.  © dpa

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