Die Gefahr von Alkohol am Steuer wird häufig unterschätzt, dabei stellt er eine ernsthafte Bedrohung dar. Die Auswirkungen können zu Unfällen mit erheblichem Blechschaden oder Verletzungen führen, und eine Polizeikontrolle kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Es ist ratsam, auf Alkoholkonsum vor dem Autofahren zu verzichten, um potenzielle Risiken zu vermeiden.
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Im Rahmen einer Polizeikontrolle misst die Polizei mittels eines freiwilligen Atem-Alkoholtests die Alkoholisierung einer Person. Dabei prüfen die Beamten, wie viel Alkohol sich in der Atemluft befindet, und geben den Wert in Milligramm pro Liter an. Um einen groben Anhaltspunkt für den Blutalkoholgehalt (Promille) zu erhalten, verdoppeln die Polizisten den Atem-Alkoholwert.
Wenn die betroffene Person den freiwilligen Atem-Alkoholtest ablehnt oder Anzeichen für eine strafbare Alkoholisierung vorliegen, stellt die Polizei die Blutalkoholkonzentration (BAK) durch eine ärztliche Blutentnahme fest.
Was heißt überhaupt "Promille"?
Der Alkoholgehalt im menschlichen Körper wird in Form des "Promille"-Werts ausgedrückt, wobei 1 Promille (1,0 ‰) gleich 1 Milliliter Alkohol pro 1.000 Milliliter Blut bedeutet. Die Bestimmung des Promillewerts nach dem Konsum einer bestimmten Menge Alkohol, wie beispielsweise einem halben Liter Bier, gestaltet sich individuell und lässt sich nicht pauschal festlegen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter insbesondere der Wasseranteil im Körper, der maßgeblich vom Geschlecht und Körpergewicht beeinflusst wird.
Um den eigenen Alkoholpegel in etwa einzuschätzen, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung einen Promillerechner entwickelt. Dieses Werkzeug ermöglicht eine grobe Abschätzung des Alkoholgehalts im Blut und berücksichtigt dabei individuelle Variablen wie das Geschlecht und das Körpergewicht.
0,0 ‰ Grenze für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren
Fahranfänger in der Probezeit und Personen bis zum 21. Geburtstag müssen absolut auf Alkoholkonsum vor dem Fahrtantritt verzichten. Wer trotzdem unter Alkoholeinfluss fährt und beim ersten Verstoß erwischt wird, dem drohen:
- 250 Euro Bußgeld
- Ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
- Die Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar
- Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
Um verlässliche Werte zu gewährleisten, nehmen die Behörden einen Verstoß gegen die 0,0-Promillegrenze in der Regel erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille bzw. einer Atem-Alkoholkonzentration von 0,1 mg/l an.
Auch Bus- und Taxifahrer sowie Gefahrgutfahrer dürfen keinen Alkohol trinken. Hier können Geldbußen von bis zu 10.000 Euro bzw. 50.000 Euro verhängt werden.
0,5 Promillegrenze
Wenn ein Fahrer mit einem Alkoholgehalt von 0,5 bis 1,09 Promille am Steuer erwischt wird und in einer Kontrolle keine weiteren Auffälligkeiten zeigt, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Bei erstmaligem Verstoß drohen in diesem Fall:
- Eine Geldbuße von 500 Euro
- 2 Punkte in Flensburg
- Ein einmonatiges Fahrverbot
Strafbar macht sich, wer mit mindestens 1,1 Promille erwischt wird. Denn dann tritt die absolute Fahruntüchtigkeit ein. Unabhängig von offensichtlichen Anzeichen oder Selbstwahrnehmung des Fahrers wird allein der gemessene Grad der Alkoholisierung anhand der Blutergebnisse berücksichtigt.
Eine relative Fahruntüchtigkeit stellt die Polizei fest, wenn bei einem Fahrer ein Alkoholgehalt zwischen 0,3 und 1,09 Promille gemessen und dabei auffälliges Verhalten, wie beispielsweise Schlangenlinienfahren oder das Verursachen eines Unfalls, festgestellt wird. Bereits ab 0,3 Promille kann in diesem Fall eine strafbare Handlung vorliegen.
Gefahr durch Restalkohol
Es kommt regelmäßig vor, dass Polizeibeamte während ihrer Streifenfahrten Verkehrsteilnehmer anhalten, bei denen sie Alkoholgeruch in der Atemluft feststellen. Bei darauf folgenden Alkoholmessungen wird in einigen Fällen festgestellt, dass die Fahrer einen erhöhten Promillewert aufweisen, obwohl sie am Tag des Anhaltens keinen Alkohol konsumiert haben.
Diese Situation versetzt viele Fahrzeugführer in Erstaunen, da sie sich sicher wähnen, nachdem sie alkoholische Getränke am Vortag zu sich genommen haben, jedoch nicht am Tag der Verkehrskontrolle selbst.
Die Anwesenheit von Alkohol vom Vortag im Blut wird häufig unterschätzt. Oft setzen sich Fahrer morgens nach einer durchfeierten Nacht, geprägt von Alkoholkonsum und wenig Schlaf, hinter das Steuer, ohne zu berücksichtigen, dass ihr Körper den Alkohol noch nicht vollständig abgebaut hat.
So schnell baut der Körper Alkohol ab
Der menschliche Körper baut Alkohol nur in einem vergleichsweise langsamen Tempo ab, nämlich durchschnittlich etwa 0,1 Promille pro Stunde bei Frauen und zwischen 0,1 und 0,2 Promille pro Stunde bei Männern. Die Geschwindigkeit dieses Abbauprozesses wird nicht nur von der konsumierten Alkoholmenge beeinflusst, sondern insbesondere auch von individuellen Faktoren wie Gewicht und Geschlecht.
Bei einer Frau mit einem Gewicht von 55 Kilogramm dauert es etwa zwei bis drei Stunden, bis der Körper eine kleine Menge Alkohol, wie sie in einem Glas Wein (0,125 Liter) enthalten ist, vollständig abgebaut hat. Im Vergleich dazu benötigt ein Mann mit einem Gewicht von 80 Kilogramm etwa eine bis zwei Stunden, um denselben Alkoholgehalt abzubauen.
Es ist wichtig zu betonen, dass dieser Abbauprozess nicht beschleunigt werden kann. Dennoch kann die negative Wirkung von Alkohol auf den Körper gemildert werden, indem ausreichend Wasser oder andere nicht alkoholische Getränke konsumiert werden. Alkohol entzieht dem Körper Flüssigkeit, daher ist es besonders wichtig, während des Konsums von alkoholischen Getränken zusätzlich hydratisiert zu bleiben.
Erwischt. Was nun?
Bei einer Alkoholkontrolle durch die Polizei hat die betroffene Person die Möglichkeit, sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat zu verteidigen. Dies kann erfolgen, sobald ein Bußgeldbescheid oder Strafbefehl ausgestellt wird. Bei Uneinigkeit mit der verhängten Strafe besteht die Option, gegen beide Schreiben Einspruch einzulegen. In den meisten Fällen führt dies zu einer Gerichtsverhandlung, in der ein Richter über die Angelegenheit und die Strafhöhe entscheidet.
Die Beurteilung, ob die verhängte Strafe und die Sperrfrist angemessen sind oder ob ein besseres Ergebnis erzielt werden kann, ist abhängig vom Einzelfall. Daher wird eine rechtliche Beratung empfohlen.
Folgen einer Straftat
Alkohol am Steuer zieht eine Geldstrafe in Tagessätzen nach sich, deren Höhe von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters abhängt. Diese berechnet sich aus dem monatlichen Nettogehalt geteilt durch dreißig. Bei Wiederholungstätern oder alkoholbedingten Unfällen mit schweren Personenschäden kann auch eine Freiheitsstrafe, mit oder ohne Bewährung, verhängt werden.
Zusätzlich zur Geldstrafe wird in der Regel der Führerschein entzogen, und es wird eine Sperrfrist festgelegt. Eine neue Fahrerlaubnis und ein neuer Führerschein dürfen erst nach Ablauf dieser Sperrfrist erteilt werden.
Zahlt meine Versicherung trotz Alkoholeinfluss?
Wenn es zu einem Unfall kommt und der Fahrer unter Alkoholeinfluss steht, übernimmt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners. Allerdings, da der Versicherungsnehmer laut den Versicherungsbedingungen (AKB) nicht alkoholisiert fahren darf, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 5.000 Euro von ihm zurückfordern. Das bedeutet, die Versicherung nimmt Regress.
Im Falle einer Vollkaskoversicherung kann der eigene Fahrzeugschaden darüber abgerechnet werden. Allerdings zahlt die Kaskoversicherung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss – abhängig von der Alkoholisierung – oft nur einen Teil oder bei absoluter Fahruntüchtigkeit in der Regel gar nichts. © auto motor und sport
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