Stuttgart (dpa/tmn) - Musik oder Sprache über Kopfhörer zu hören ist weder auf dem Fahrrad noch im Auto explizit verboten. Darauf weist die Prüfgesellschaft GTÜ mit Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) hin.
Aber dort heißt es sinngemäß auch: Weder Sicht noch Gehör dürfen durch Personen, Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Sich mit Kopfhörern und hoher Lautstärke im Straßenverkehr zu bewegen, darf man laut GTÜ so nicht.
Bei einer Polizeikontrolle kann ein Bußgeld von üblicherweise zehn Euro fällig werden, wenn feststellt wird, dass der Fahrer das Umfeld nicht ausreichend wahrnehmen kann. Wer so in einen Unfall verwickelt wird, kann unter Umständen eine Teilschuld bekommen und auch reduzierte Versicherungsleistungen hinnehmen müssen.
Die GTÜ rät, am besten ganz auf Kopfhörer zu verzichten. Speziell auf solche Modelle, die beidseitig in den Ohren sitzen, diese komplett umschließen oder solche, die Umgebungsgeräusche komplett unterdrücken. Allerdings können Kopfhörer im Rahmen einer Freisprechanlage eine Möglichkeit sein, etwa Telefongespräche regelkonform zu führen - ohne ein Gerät aufzunehmen oder zu halten. Daher rät die GTÜ, schalldurchlässige Modelle zu wählen und nicht mit zu hoher Lautstärke zu hören.
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