Die Herkunft der Bezeichnung Zebrastreifen beruht nicht etwa auf den weißen Streifen auf dunklem Grund, wie wir es aus der Tierwelt kennen. Tatsächlich geht der allseits bekannte Name auf eine Werbeaktion zurück. Um die Einführung der früher unter Beamten Dickstrichkette genannte Schutzzone für Fußgänger ranken sich verschiedene Behauptungen. Fest steht: 1953 hielt der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung erstmals und bundesweit der Fußgängerüberweg im Paragraph 26 fest. Die ersten deutschen Zebrastreifen gab es wohl im damaligen Ost-Berlin, in München und in Hamburg. Der Bayerische Rundfunk berichtet, dass der Name Zebrastreifen auf eine Aktion des Hamburger Abendblatts zurückgeht. Wer sich damals am Fußgängerüberweg besonders rücksichtsvoll verhielt, bekam einen Aufkleber mit Zebra für sein Auto. Das afrikanische Tier stand für die Abkürzung "Zeichen eines besonders rücksichtsvollen Autofahrers" – kurz ZEBRA.

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So muss der Zebrastreifen gekennzeichnet sein

Damit die Verkehrsregeln in Kraft treten, gelten allein die weißen Streifen auf der Straße (Zeichen 293 in der Straßenverkehrsordnung). Meist machen blaue Schilder mit einer stilisierten Person und schwarzen Streifen von der Ferne auf den Zebrastreifen aufmerksam. Die Schilder (Hinweiszeichen 350) sind in beide Fahrtrichtungen aufgestellt. Die Hinweisschilder müssen auch nachts problemlos zu erkennen sein. Entweder durch das Licht einer Straßenlaterne oder der weiße Teil besteht aus einer reflektierenden Oberfläche. Manchmal sehen Sie vielleicht Schilder, die wie ein Torbogen über dem Überweg stehen und die Verkehrszeichen eigenständig leuchten.

Diese 9 Regeln gelten am Zebrastreifen für Autofahrer

  1. Als Autofahrer müssen Sie Fußgängern, Rollstuhlfahrern und Nutzern von Krankenfahrstühlen das Überqueren der Straße am Zebrastreifen ermöglichen.
  2. Dazu gehört ebenfalls, sich langsam zu nähern und zu warten.
  3. Sobald die Fußgänger Anzeichen machen, den Überweg zu nutzen, müssen Auto-, Motorrad- und Radfahrer anhalten.
  4. Es ist auch damit zu rechnen, dass die Personen kurz vor oder hinter der gekennzeichneten Fläche die Straße kreuzen.
  5. Einzig Schienenfahrzeuge (meistens Straßenbahnen) sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
  6. Ab dort, wo das Hinweisschild steht, dürfen Sie nicht mehr überholen.
  7. Gibt es keine Schilder, ist das Überholen auf der markierten Fläche verboten.
  8. Allgemeines Halte- und Parkverbot auf dem Zebrastreifen und fünf Meter davor und dahinter.
  9. Bei stockendem Verkehr ist es dem Autofahrer untersagt, auf dem Zebrastreifen zu stehen.

So hoch sind die Bußgelder bei Verstößen

  • Lassen Sie einen Fußgänger am Zebrastreifen die Straße nicht überqueren oder überholen sogar, kostet das 80 Euro.
  • In Verbindung mit einer Gefährdung der Person sogar 100 Euro.
  • Wer alle drei Dinge missachtet, muss mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Diese 4 Punkte müssen Fußgänger beachten

  1. Fußgänger dürfen nicht erwarten, dass sie einfach so gefahrlos überqueren können.
  2. Bevor sie die Straße betreten, müssen sie sich vergewissern, dass das Fahrzeug anhält.
  3. Befindet sich der Zebrastreifen bei hohem Verkehrsaufkommen bis zu 50 Meter entfernt, müssen Fußgänger trotzdem den Überweg nutzen, um die Straße zu kreuzen.
  4. Radfahrer müssen absteigen und schieben. Fahren Radler einfach so über die Straße und ein Auto bremst deswegen hart, gilt das als Behinderung und dem Radfahrer drohen Strafen.

Das ist bei Unkenntlichkeit des Überwegs zu beachten

Liegt der Zebrastreifen unter einer Schneedecke oder ist durch Verwitterung nicht mehr erkennbar, gilt er laut verschiedenen Rechtsprechungen nicht mehr als Überweg. Stehen allerdings Schilder da, muss sich der Autofahrer entsprechend rücksichtsvoll verhalten. In vielen Rechtsprechungen mit verwitterten Zebrastreifen, aber sichtbaren Markierungsstellen gilt das als unklare Verkehrslage, woraus eine erhöhte Rücksichtnahmepflicht entsteht.  © auto motor und sport

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