Mit dem Herbst ist die dunkle Jahreszeit gekommen. Für Fahrradfahrer wird es damit noch wichtiger, sich im Straßenverkehr sichtbar zu machen. Es wird deshalb empfohlen, das Licht auch tagsüber einzuschalten.
Nebel oder Regen sind im Herbst keine Seltenheit. Wer beim Fahrradfahren auf Anstecklichter setzt, sollte diese deshalb nun immer dabei haben - und gegebenenfalls auch bereits tagsüber einschalten. Dazu rät die Deutsche Verkehrswacht (DVW).
Diese Richtlinien gibt es bei Fahrradlichtern
Neben fest installierten Lichtanlagen mit Dynamo dürfen auch mobile Leuchten für vorne und hinten am Fahrrad zum Einsatz kommen. Die Lichter können Radler bei Bedarf anbringen, sie müssen unterwegs sicher sitzen. Akkus oder Batterien müssen immer so voll sein, dass sie jederzeit ausreichend lange leuchten können. Daher sollten Radler ihre Lichtanlage besser regelmäßig checken und darauf achten, dass weder die Lichter noch die erforderlichen Reflektoren verschmutzt sind. Starke LED-Lampen müssen so eingestellt sein, dass sie niemanden blenden.
Zu dieser aktiven Beleuchtung gehört ein weiß leuchtender Scheinwerfer vorn, der auch mit Tagfahr- und Fernlichtfunktion ausgestattet sein darf. Hinten muss ein rotes Rücklicht leuchten, das wiederum ein Brems- und Standlicht haben darf. Blinkende Lichter sind nach DVW-Angaben dagegen nicht erlaubt. Zur passiven Beleuchtung gehören zahlreiche Reflektoren, die nach vorne und hinten wirken sowie in den Pedalen und an den Laufrädern angebracht sein müssen.
Unbeleuchtet unterwegs: Diese Strafen drohen Radlern
Die Bauteile müssen ein Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes tragen. Das besteht aus einer Wellenlinie, gefolgt von einem "K" sowie einer Prüfnummer mit vier Stellen. Bei mangelhafter Beleuchtung kann ein Bußgeld von mindestens 20 Euro fällig werden, warnt die DVW.
Sonderregeln gibt es zudem für Lastenräder, die breiter als einen Meter sind. Bei ihnen muss die nach vorn und hinten wirkende aktive und passive Beleuchtung nämlich gleich zweimal angebracht sein. (dpa/spot)
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