Der Höhepunkt der diesjährigen Fußballsaison ist da: Zur WM in Brasilien wird es auch hierzulande große Feiern geben. Nach einem Sieg der eigenen Mannschaft hat es sich mittlerweile eingebürgert, einen Autokorso zu starten. Doch ist das überhaupt legal?

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Drei Spiele darf jede Mannschaft bei der Vorrunde der WM in Brasilien absolvieren. Das bedeutet, man hat als Fan dreimal die Chance, einen Sieg seiner Mannschaft so richtig ausgiebig zu feiern. Vor allem in Städten geht das nicht ohne einen großen Autokorso. Bevor Sie sich unbedacht einfach ins Auto setzen und in den Siegestaumel stürzen, sollten Sie aber einiges bedenken. Wir sagen Ihnen, was dabei zu beachten ist.

Ist ein Autokorso überhaupt erlaubt?

Ein Autokorso entsteht in der Regel spontan nach einem Fußballspiel. Zum Anmelden der Aktion bleibt keine Zeit - obwohl das eigentlich nötig wäre. Laut Paragraf 30 Absatz 1 Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt unnützes Hin- und Herfahren in geschlossenen Ortschaften, bei dem andere belästigt werden, als Ordnungswidrigkeit. Bei Missachtung droht ein Verwarngeld von 20 Euro. Doch meist drückt die Polizei bei diesem Ausnahmezustand ein Auge zu.

0,5-Promille-Grenze gilt auch im Freudentaumel

Selbst wenn Deutschland am Ende Weltmeister sein sollte: Die Straßenverkehrsordnung ist damit nicht außer Kraft gesetzt. Das bedeutet vor allem: Ampeln und Verkehrszeichen haben auch bei einem Autokorso während der WM ihre Gültigkeit. Und für den Fahrer gilt natürlich die 0,5-Promillie-Grenze. Bei Alkohol am Steuer hört für die Polizei auch zur WM der Spaß auf.

Ohne Gurt droht ein Bußgeld

Auch wenn im Autokorso teilweise mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird: Die Anschnallpflicht gilt weiterhin. Das bedeutet auch, dass sich Insassen nicht aus dem Fenster oder dem Schiebedach lehnen dürfen. Wer keinen Sicherheitsgurt angelegt hat, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Sind zu viele Personen im Auto, kann das bis zu 80 Euro kosten.

Darf ich im Autokorso hupen?

Hupe, Lichthupe und Warnblinklicht sind in Deutschland eigentlich als Warnsignal gedacht. Dennoch gibt es beim Autokorso immer regelrechte Hupkonzerte. Theoretisch kann dafür ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro verhängt werden. Tröten, Pfeifen und Vuvuzelas können außerdem gesundheitsschädlich sein. Deshalb sollte man darauf im geschlossenen Auto komplett verzichten.

Gefährdung anderer muss ausgeschlossen sein

Fahnen, Schals oder Girlanden müssen so am Auto befestigt werden, dass sie die Sicht des Fahrers nicht einschränken und keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern oder gar gefährden. Wird durch einen abgebrochenen Fahnenstil ein anderes Fahrzeug im Autokorso beschädigt, kann der Fahrer des beflaggten Autos haftbar gemacht. Und es ist sogar möglich, dass die Haftpflichtversicherung in diesem Fall nicht aufkommt, weil es sich bei Fahnen nicht um zugelassene Anbauteile handelt.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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