Der 30. November war der Stichtag für den Versicherungswechsel in der Kfz-Versicherung. Selbst wenn Sie diesen verpasst haben, können Sie unter Umständen Ihre Kfz-Versicherung trotzdem kündigen.

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Wenn Ihre Versicherung Ihnen die Beiträge erhöht, dann steht Ihnen laut "Check24" ein Sonderkündigungsrecht zu – selbst nach dem 30. November. Allerdings gibt es in diesem Fall Ausnahmen von der Ausnahme und zusätzlich müssen Sie auf Fristen, Kleingedrucktes und die Wortwahl in Ihrer Kündigung achten. Was es damit auf sich hat, möchten wir Ihnen im Folgenden erläutern.

So wechseln Sie jetzt Ihre Kfz-Versicherung

Um das Sonderkündigungsrecht für den Versicherungswechsel nach dem 30. November nutzen zu können, sollten Sie Ihre Beitragsrechnung genau prüfen, denn das Sonderkündigungsrecht greift auch bei versteckten Beitragserhöhungen.

"Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht immer dann, wenn der Kfz-Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers steigt", sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer im Bereich Kfz-Versicherung beim Vergleichsportal "Check 24". "Das gilt auch, wenn die Gesamtprämie zwar sinkt, aber eine versteckte Prämienerhöhung vorliegt."

Einige Versicherungsunternehmen teilen Beitragserhöhungen erst kurz vor oder sogar erst nach dem medial umworbenen Wechselstichtag am 30. November mit, um Kündigungen zu verhindern. Nach einer Prämienerhöhung haben Kunden – unabhängig vom Wechselstichtag – das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Diese muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beitragsrechnung schriftlich bei der Assekuranz eingehen.

Versteckte Kfz-Beitragserhöhung erkennen

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kfz-Versicherungsvertrages besteht für Verbraucher auch nach dem Wechselstichtag am 30. November, wenn ihre Assekuranz die Beiträge anhebt. Kunden sollten ihre Rechnung genau prüfen, denn selbst wenn für das kommende Jahr ein geringerer Beitrag fällig wird, könnte die Kfz-Versicherungsprämie durch den Versicherer versteckt erhöht worden sein.

Eine versteckte Beitragserhöhung liegt dann vor, wenn der Kfz-Versicherungsbeitrag für 2017 zwar sinkt, jedoch durch eine bessere Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers eigentlich noch günstiger werden müsste. Ein Vergleich verschiedener Anbieter kann sich daher laut “Check 24“ lohnen – vor allem, weil der intensive Wettbewerb in der Wechselsaison die Preise für Kfz-Versicherungen nach unten treibt.

Eine versteckte Prämienerhöhung ist für den Verbraucher oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Schauen Sie genau hin! Im Schreiben Ihrer Versicherung muss der Vergleichsbeitrag angegeben sein. Für den Fall, dass dieser niedriger ist als der Beitrag, den Sie zahlen sollen, besitzen Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Jedoch wird Ihr Sonderkündigungsrecht wieder aufgehoben, wenn die Versicherungsgesellschaft die Leistungen erweitert. Und auch die Leistungserweiterung ist nicht immer leicht ersichtlich.

Prämienerhöhung als Kündigungsgrund benennen

Sobald die Mitteilung über eine Beitragserhöhung eintrifft, haben Sie als Verbraucher einen Monat Zeit, Ihre Kfz-Versicherung schriftlich zu kündigen. Dabei müssen Sie sich ausdrücklich auf die Prämienerhöhung als Kündigungsgrund beziehen – andernfalls kann das Versicherungsunternehmen eine Kündigung nach dem 30. November ablehnen. Wirksam wird die Kündigung der Kfz-Versicherung erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der neue Preis gilt.

Ihre Motivation zum Versicherungswechsel ist natürlich ein insgesamt niedrigerer Versicherungsbeitrag. Laut Analyse durch die Experten von "Check 24" ist der durchschnittliche Kfz-Haftpflichtbeitrag seit August um 20 Prozent gesunken.

Ein Vergleich verschiedener Kfz-Tarife kann sich daher für Sie persönlich lohnen. Allerdings ist es dafür oft nötig, die Versicherung zu wechseln, was jedoch möglich ist, wenn Sie Ihre Rechte zum Sonderkündigungsrecht kennen und davon innerhalb der Frist von vier Wochen Gebrauch machen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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