Ein ärgerliches Szenario bei der Parkplatzsuche: wenn einem der lang ersehnte Parkplatz weggeschnappt wird. Doch Achtung, das Wegschnappen eines Parkplatzes ist eine Ordnungswidrigkeit. Es gilt: Wer die Parklücke zuerst erreicht, hat Vorrang. Das gilt auch, wenn der oder die Einparkende blinkt, aber erstmal weiterfährt, um zum Beispiel rückwärts einzuparken oder noch an einer frei werdenden Parklücke wartet.
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