• Für Raser und Falschparker auf deutschen Straßen wird es wesentlich teurer, die Verkehrsregeln zu ignorieren.
  • Der überarbeitete Bußgeldkatalog ist in Kraft.
  • Dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club fehlt nach wie vor ausreichender Schutz der Radfahrer: "Novelle ist nur ein Trippelschritt."

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Der neue Bußgeldkatalog tritt in Kraft. Für Verkehrssünder wie Raser wird es damit deutlich teurer. Das gilt zum Beispiel auch für Parkverstöße. Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden.

Langes Gerangel um neuen Bußgeldkatalog

Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz (VMK), Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), sagte der Deutschen Presse-Agentur vor der Verabschiedung des Katalogs im Oktober, die neuen Regelungen und die schmerzhaften Bußgelder seien ein deutliches Signal an Autofahrer, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. "Wir wissen, überhöhte Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache. Bußgeldkatalog und Straßenverkehrsordnung sind letztlich verkehrserzieherische Maßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme."

Sie lobte damals den im April gefundenen Kompromiss zwischen Bund und Ländern als "echten Durchbruch", bei dem man sich über Parteifarben hinweg geeinigt habe. Zuvor hatte es ein langes Gerangel gegeben. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden.

Wie schnell muss ich mindestens fahren?

Nicht angepasste Geschwindigkeit - dabei denken viele sofort an Raser. Doch auch das Gegenteil kann der Fall sein. Und manchmal gibt es die Verpflichtung zu einem Mindesttempo.

Aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) sind die vorgesehenen Bußgelder für das Halten auf Schutzstreifen, für das Halten und Parken auf Radfahrstreifen sowie das Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegender Lkw die Maßnahmen, die am stärksten zur Unfallverhütung beitragen können.

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Club der Radfahrer kritisiert "Trippelschritt": "Das Auto wird nach wie vor privilegiert"

Insgesamt sei die Novelle aber nur ein "Trippelschritt" gewesen, sagte ADFC-Sprecherin Stephanie Krone. "Die StVO privilegiert nach wie vor das Auto und behindert Kommunen, die Straßen schnell fahrradfreundlich umzugestalten." Das müsse sich ändern aus Gründen des Klimaschutzes und der Verkehrssicherheit. "Kommunen brauchen die Möglichkeit, großflächig Tempo 30 und neue geschützte Radfahrstreifen an Hauptstraßen anzulegen, ohne bürokratischen Hürdenlauf." Die neue Bundesregierung müsse dazu zügig das Verkehrsrecht reformieren. "Damit das in der kommenden Legislatur klappt, muss das in den ersten 100 Tagen beginnen", so Krone.

Das sind die konkreten Neuregelungen des Bußgeldkatalogs:

  • Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden laut Katalog unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden.
  • Wer innerorts 16 oder 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter.
  • Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.
  • Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
  • Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
  • Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

(dpa/hau/mgb)

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