Die beliebten TOP 10 Listen zu den verschiedensten Themen rund um das Radfahren aus dem ROADBIKE Magazin. Jetzt auch auf Bike-X!

Mehr zum Thema Mobilität

Ein bisschen Spaß muss sein. Auch beim Radsport. Doch was ist erlaubt und was nicht? Wenn es um Kleidung, Rituale und Technik geht, dann hört der Spaß schnell auf. Spätestens,...

...wenn die Style-Polizei auf den Plan tritt...

...kommt das ungeschriebene Grundgesetz der Rennradfahrer zum Einsatz. Was genehm ist und was nicht, erklären wir dir (innerlich lachend) anhand unserer:

Top 10 – Das bringt die Style-Polizei auf die Palme

Aufwärts

Vorbauten, die nach oben zeigen – ein absolutes No-Go!

Abgeschirmt

Bei Mountainbikern sind Visiere am Helm beliebt (warum eigentlich ...?). Auf dem Rennrad gibt das einen schweren Verweis.

Hochstapelei

Spacer unterm Vorbau sind nicht per se verboten. Aber mehr als 3 cm werden mindestens als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Sockenlänge

Erlaubt ist diese nur genau richtig. Heißt: nicht knöchelfrei und schon gar nicht hoch bis zum Knie. Macht 20 Euro.

Look Pro

Für Profitrikots gibt’s noch kein höchstrichterliches Urteil, aber fürs Maillot Jaune droht verschärfte Einzelhaft im Besenwagen.

Gepäcktransport

In der Satteltasche steckt ein Ersatzschlauch – und nur er. Wer zur Arschrakete greift, wird mit selbiger vom Style-Officer auf den Mond geschossen.

Peinlich reinlich

Der Renner ist nach jeder Ausfahrt penibel zu reinigen, sonst droht die gesellschaftliche Disqualifikation vom Radtreff.

Pelzig

Haarscharf kombiniert: Die Beine gehören rasiert. Strafverschärfend wirkt die Kombination des Chewbacca-Looks mit Profi-Trikot.

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Abgestimmt

Das Lenkerband hat die Farbe des Sattels (Schwarz!)aufzugreifen. Sonst setzt es mindestens 20 Hiebe mit der Minipumpe.

Pedalwahl

MTB-Pedale sind fürs MTB, Rennrad-Pedale fürs Rennrad. Sagt Artikel 1, Rennrad-GG.  © Bike-X

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