Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt. Und doch steigt die Zahl der Delikte weiter an. Wie sich Autofahrer vor Schäden und Folgekosten schützen können, darauf macht der AvD aufmerksam.
Wie der Automobilclub von Deutschland (AvD) warnt, hat die Zahl der Unfallflüchtigen nach Parkremplern oder anderen kleineren Schäden zugenommen. Von über 500.000 Fällen werden demnach nur rund 40 Prozent aufgeklärt. Umso wichtiger ist es, dass Autofahrer selbst tätig werden, um das Risiko einer Fahrerflucht zu verringern. Denn selbst kleine Dellen, die von Unbekannten verursacht wurden, können schnell mehrere Hundert Euro in der Reparatur kosten. Eine Unfallflucht tritt übrigens bereits dann ein, wenn sich ein Autofahrer selbst bei einem Bagatellschaden vom Unfallort entfernt, ohne zuvor die Polizei zu benachrichtigen. Auch der berühmte Zettel an der Windschutzscheibe, auf dem die Kontaktdaten hinterlegt sind, reicht nicht aus. Autofahrer können und sollten sich deshalb bereits von vorneherein vor solchen Schäden schützen.
Augen auf bei der Parkplatzwahl
Schon bei der Auswahl des Parkplatzes kann man späteren Schäden vorbeugen. Ein breiter Parkplatz verringert beispielsweise das Risiko, dass der Parknachbar mit der Autotür eine Delle ins Blech drückt. Und auch beim Ein- und Ausparken bleibt mehr Spielraum für andere Autofahrer, um nicht an der Stoßstange oder dem Kotflügel hängen zu bleiben. Wer hingegen längs einparkt, sollte darauf achten, dass der Vordermann keine Anhängerkupplung besitzt. Diese kann beim Zurücksetzen empfindliche Schäden verursachen.
Wem allerdings nur eine schmale Parklücke zur Verfügung steht, der kann auf Nummer sicher gehen, indem er einfach ein Foto vom eigenen Auto und dem Nachbarfahrzeug macht. Wer besonders gründlich sein möchte, kann dabei auch gleich noch den Fahrzeugtyp, das Nummernschild und die Farbe des Wagens notieren.
Gründliche Dokumentation ist gefragt
Handybilder vom eigenen Auto und dem Nachbarfahrzeug können sich bei der Feststellung des Schaden-Verursachers als sehr hilfreich erweisen. Sollte es tatsächlich zu einer Beschädigung gekommen sein, gilt es diesen genau zu dokumentieren und festzuhalten. Das Auto sollte zudem vorerst nicht von der Stelle bewegt werden. Laut AvD kommt die Polizei bei Parkunfällen mit Unfallflucht nur äußerst widerwillig, da es sich lediglich um Sachschäden handelt. Wer allerdings mit einem Dienst- oder Mietwagen unterwegs ist, sollte auf den Einsatz der Polizei pochen. Für die Schadensregulierung bei der Versicherung ist in beiden Fällen eine Schadensbestätigung der Beamten notwendig.
Gibt es sogar Zeugen für die Beschädigung, sollten die Adressen und Kontaktdaten ausgetauscht werden. Grundsätzlich gilt es auch das Datum, die Uhrzeit und den Ort der Beschädigung genau zu notieren. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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