Eine Touristenfahrt auf der Nordschleife ist der Traum vieler Autofahrer. Einfach mal das Gaspedal bis zum Bodenblech durchdrücken und die Faszination Nürburgring genießen - das wär's doch! Bevor man sich allerdings auf die über 20 Kilometer lange Rennstrecke wagt, sollte man unbedingt ein paar Tipps beherzigen.

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Die Verkehrssituation auf der Autobahn lässt eine allzu sportliche Fahrweise zumeist nicht zu, und auch bei freier Fahrt sollte man sich lieber zweimal überlegen, ob man die Richtgeschwindigkeit deutlich überschreiten möchte. Damit bleiben Sehnsüchte nach dem "Rausch der Geschwindigkeit" meist auf der Strecke - es sei denn, dass man der "Grünen Hölle" einen Besuch abstattet.

Touristenfahrt auf der Nordschleife birgt Risiken

Die Kenner wissen längst: Der Nürburgring wird nicht nur von Vollprofis mit ihren Rennwagen befahren, sondern ist außerhalb dieser Veranstaltungen auch für den normalen Verkehr geöffnet. Von überall reisen die Leute an, um zumindest einmal im Leben Rennstreckenluft zu schnuppern. Bevor man sich aber dazu entschließt, auf der Rennstrecke Mut und Können auszutesten, sollte man sich über die Risiken bewusst werden, die mit einer solchen Fahrt verbunden sind.

Das Risiko, dass man die Kontrolle über das Fahrzeug verliert und irgendwo anschlägt, ist vor allem bei Anfängern und Laien allgegenwärtig. Sie sollten sich nie überschätzen und lieber Vorsicht statt Nachsicht walten lassen. Insbesondere in den Kurven ist eine Geschwindigkeit zu wählen, mit der man garantiert keinen Abflug macht.

Geltung der Straßenverkehrsordnung

Sollte man trotzdem abfliegen oder anderweitig in einen Unfall verwickelt worden sein, stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz. Diesbezüglich ist es hilfreich zu wissen, dass auf der Nordschleife die StVO und die StVZO gilt. Man ist daher angehalten, sich so zu verhalten, wie es die gesetzlichen Bestimmungen vorsehen. Verhält man sich vorschriftsgemäß und ist das Fahrverhalten auch unter dem Gesichtspunkt der groben Fahrlässigkeit nicht tadelnswert, dann hat man grundsätzlich vonseiten der Versicherung wenig zu befürchten. Das gilt auch für das Mitverschulden bei von anderen Fahrzeugen verursachten Unfällen.

Für Versicherungen willkommener Anlass, Zahlung zu verweigern

Trotzdem verweigern Versicherungen in diesen Fällen häufig die Zahlung und berufen sich auf ihre AGB-Klauseln, wonach die Versicherungsleistung bei Unfällen auf Rundstrecken ausgeschlossen ist. Ungeachtet dessen, ob eine solche Klausel einer gerichtlichen Überprüfung standhalten kann, ist vor einer Touristenfahrt auf der Nordschleife zu überprüfen, ob der eigene Vertrag eine solche Klausel enthält. Sollte dies der Fall sein, ist es angeraten, von einer Touristenfahrt mit dem eigenen Auto Abstand zu nehmen und sich ein Fahrzeug vor Ort zu mieten. Dort ist dann die Versicherung inklusive.

Bei der Fahrt selbst sollte man sich stets vergegenwärtigen, dass die StVO Gültigkeit hat. Das genutzte Fahrzeug muss also eine Straßenzulassung besitzen. Es gilt das Rechtsfahrgebot, sodass sich alle rechts einzuordnen haben. Eine Mitnahme von Personen ist im Rahmen der StVO erlaubt.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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