Kaum jemand schaut ständig auf seine HU-Plakette – und so ist der TÜV-Termin schnell einmal unbemerkt überschritten. Hier erfahren Sie, wie Sie reagieren sollten und mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Vielen Autobesitzern dürfte diese Situation bekannt vorkommen: Sie waschen entspannt Ihren Wagen, bis Ihr Blick auf die Plakette auf dem Nummernschild fällt und Sie mit Erschrecken feststellen, dass Sie den TÜV-Termin überschritten haben. In diesem Fall ist schnelles Handeln gefragt.
Möglichst schnell einen neuen TÜV-Termin vereinbaren
Bringen Sie Ihr Auto nur ein paar Tage verspätet zur Hauptuntersuchung (HU), droht Ihnen zunächst keine Strafe. Allerdings sollten Sie sich trotzdem schleunigst um einen neuen Termin kümmern – schließlich haben Sie die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist und bleibt.
Fahren Sie längere Zeit ohne gültige Plakette, kommen Sie um ein Bußgeld nicht herum. Melden Sie sich daher bei einer Prüfstelle des TÜV, der Dekra, der GTÜ oder der KÜS oder bei einer Werkstatt, die diesen Service anbietet.
Nach zwei Monaten wird ein Bußgeld fällig
Ist an Ihrem Fahrzeug bereits seit zwei Monaten der TÜV abgelaufen, wird für Sie ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Haben Sie die HU um mehr als vier, aber weniger als acht Monate verpasst, beträgt das Bußgeld 25 Euro. Mehr als acht Monate bedeuten schließlich 60 Euro und zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Bei Nutzfahrzeugen mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung fällt die Strafe noch etwas höher aus: 60 Euro und ein Punkt ab vier Monaten und 75 Euro plus ein Punkt nach mehr als acht Monaten.
Wenn der TÜV-Termin überschritten ist, entstehen allerdings nicht nur Kosten durch Bußgelder. Nach der Gnadenfrist von zwei Monaten wird nämlich eine sogenannte „vertiefte Hauptuntersuchung“ verlangt. Das heißt, Ihr Fahrzeug wird intensiver geprüft als bei einer fristgerechten HU. Dafür fallen höhere Kosten an als regulär: Der Aufschlag beträgt ganze 20 Prozent. In einer Sache haben Sie allerdings keinen Nachteil zu erwarten, wenn Sie den TÜV-Termin verpasst haben: Die Plakette wird nicht auf den ursprünglichen Prüftermin zurückdatiert. Nach bestandener HU hat Ihr Fahrzeug also wieder volle zwei Jahre TÜV. Machen Sie sich am besten trotzdem schon einmal einen Vermerk für die nächste Hauptuntersuchung in Ihrem Kalender, um unnötige Kosten zu vermeiden. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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