Es kann schneller passieren, als viele denken. Gerade Menschen, die viel mit dem Auto unterwegs sind, laufen Gefahr, die Fahrerlaubnis zu verlieren. Ein paar Mal zu schnell gefahren, und schon kann das Punktekonto so groß ein, dass der Führerschein eingezogen wird.

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4.391 Fahrer mussten im Jahr 2012 in Deutschland ihren Führerschein abgeben, weil sie die damals geltende 18-Punkte-Schwelle überschritten hatten. Da viele der Betroffenen auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind oder nicht auf sie verzichten wollen, nehmen sie an einer Maßnahme zur Wiedererlangung teil. Doch was passiert eigentlich mit den vorher angesammelten Punkten, wenn der Führerschein neu ausgegeben wird?

18-Punkte-Schwelle erreicht

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe musste dieser Frage vor einiger Zeit nachgehen und hat ein entsprechendes Urteil gefällt. Der konkrete Fall stellte sich etwas komplex dar: Ein Lkw-Fahrer hatte seine Fahrerlaubnis Anfang 2004 verloren, weil er die 18-Punkte-Schwelle überschritten hatte. Das hielt den Mann aber nicht davon ab, weiterhin motorisiert am Straßenverkehr teilzunehmen. Pech für ihn: Dreimal innerhalb von sechs Monaten erwischte ihn die Polizei dabei. Für die Vergehen wurde der Lkw-Fahrer rechtskräftig verurteilt.

Neue Fahrerlaubnis nach MPU

Im Januar 2010 unterzog sich der Mann einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). An deren Ende wurde ihm die Fahrerlaubnis im Februar des gleichen Jahres neu erteilt. Im Jahr darauf verstieß der Mann gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung und erhielt für das Vergehen einen Punkt. Beim Landratsamt Karlsruhe waren für den Mann bereits 13 Punkte in der Verkehrssünderkartei registriert – unter anderem wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, bevor er seinen Führerschein neu erlangt hatte. Wie in solchen Fällen üblich, schickte die Behörde dem Mann eine Verwarnung inklusive Hinweis auf Maßnahmen zur Reduzierung des Punktestandes und eines Gebührenbescheides von 21,67 Euro.

Punktestand auf Null gesetzt

Gegen diesen Gebührenbescheid legte der Führerschein-Inhaber Einspruch ein. Begründung: Mit Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis hätte der alte Punktestand gelöscht werden müssen. Doch die Behörde bestand auf der Verwarnung. Es kam zum Prozess. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab dem Kläger recht. Es stellte klar: Wenn eine Fahrerlaubnis aufgrund einer positiven MPU neu erteilt wurde, so wird das Punktekonto des Führerscheininhabers auf null gesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig, jedoch nicht bindend für andere Gerichte. Allerdings könnte der Karlsruher Richterspruch als Vorlage für andere ähnlich gelagerte Fälle gelten.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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