Bei manchen Notfällen muss es eben schnell gehen, auch wenn man dann gerade im Auto sitzt und zu schnell unterwegs ist. Doch bei welchen Situationen drückt der Gesetzgeber ein Auge zu und welche Begründungen haben vor Gericht keinen Bestand.

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"Die Übertretung des Tempolimits ist legal, sobald ein rechtfertigender Notstand gemäß Paragraf 16 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) vorliegt", erklärt Rechtsanwalt Mathias Voigt, Vorsitzender des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. Um einen Notstand handelt es sich im engsten Sinne, wenn eine Person in Lebensgefahr schwebt. Allerdings kann dies auch gelten, wenn ein Autofahrer während der Fahrt plötzlich unter Durchfall leidet – für eine etwaige Geschwindigkeitsübertretung wird der Sünder dann möglicherweise nicht belangt.

Bisher nur Einzelfallentscheidungen

Eine klare Regelung für solch einen Notstand ist bislang vom Gesetzgeber nicht gefunden worden, hier wird von Fall zu Fall entschieden. Bekommt der Autofahrer auf der Autobahn Durchfall, so sollte zügig abgefahren werden – wahlweise über die nächste Ausfahrt oder auf den nächsten Rastplatz. Befindet sich jedoch ein Seitenstreifen an der Strecke, so muss hier gehalten werden und das Geschäft dahinter verrichtet werden. Das Tempolimit darf zu keinem Zeitpunkt so stark überschritten werden, dass die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet wird.

Bei bereits bekannten Magen-Darm-Erkrankungen zählt ein plötzlicher Durchfall nicht als Begründung für eine Geschwindigkeitsüberschreitung. In dieser Konstellation muss der Fahrer vorab für ausreichende Pausen sorgen, entschied das Amtsgericht Lüdinghausen laut dem Online-Portal "Bußgeldkatalog.org".

Wehen schützen vor Strafe nicht

Eine in den Wehen liegende Beifahrerin ist wohl für jeden Mann eine absolute Extremsituation, zu schnelles Fahren kann jedoch damit nicht entschuldigt werden. "Nur wenn ein Notstand gegeben ist, kann auch eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit erlaubt sein", sagt Verkehrsanwalt Mathias Voigt. Da für schwangere Frauen im Normalfall keine Gefahr für das körperliche Wohl besteht, werden Geschwindigkeitsübertretungen auch als solche geahndet.

Haustiere sind für ihre Halter treue Freunde, die in medizinischen Notfällen schnellstmöglich zum Tierarzt gebracht werden müssen. Mehrere Gerichte haben jedoch entschieden, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs höher wiegt, als das Leben des kranken Tieres. Zumindest bestehe nach Ansicht des Expertens in den meisten Fällen die Chance Strafen wie Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu reduzieren - allerdings liege dies stets im Ermessensspielraum des zuständigen Richters.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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