Nebeneinander fahren, grüner Pfeil, mitfahrende Kinder: In Kürze treten neue Regeln für Fahrradfahrer in Kraft. Das Wichtigste im Überblick.

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Grüner Pfeil und Mitfahrer: Für Radfahrer gelten in Kürze einige neue Verkehrsregeln. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hin. Hier die wichtigen Änderungen für Radler im Detail.

1. Grüner Pfeil

Durch die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer künftig - ebenso wie Autos - einen Grünen Pfeil zum Rechtsabbiegen nutzen. Voraussetzung: Sie sind auf einem Radfahrstreifen oder Radweg unterwegs. Zudem könne es künftig einen gesonderten Grünen Pfeil nur für Radfahrer geben, kündigt das Verkehrsministerium an.

2. Nebeneinander fahren

Das wird Radlern in der Neufassung der StVO laut ADFC ausdrücklich erlaubt. Sie dürfen dabei aber keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. Das bedeutet: Etwa für Autos muss ausreichend Platz zum Überholen bleiben.

  • Wichtig: Autofahrer müssen innerorts beim Vorbeifahren künftig 1,50 Meter Sicherheitsabstand halten

Bisher war das nicht so präzise festgeschrieben. Das sorgt für mehr Sicherheit für Radler, schränkt aber auch deren Optionen zum Nebeneinanderfahren ein.

3. Mitfahren

Eltern, die ihre Kinder in Lastenrädern umherfahren, sind auf den Straßen ein gewohntes Bild. Laut ADFC durften bisher aber nur Kids bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren. Nur für Kinder mit Behinderung galt das nicht, sie konnten auch älter sein.

In der neugefassten StVO wird es generell keine Altersgrenze mehr für Mitfahrer auf Fahrrädern geben, die auf Personenbeförderung ausgelegt sind.

  • Wichtig: Das Verkehrsministerium betont: Die Person am Lenker muss weiterhin mindestens 16 Jahre alt sein

4. Mehr Sicherheit

Der Verkehr soll für Radfahrer sicherer werden: Laut der neuen StVO-Regeln dürfen Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Das bedeutet nach Angaben des Ministeriums konkret: höchstens 11 km/h. Bei Verstößen drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Regeln bald in Kraft

Der Bundesrat hatte Mitte Februar den Weg für die neuen Verkehrsregeln freigemacht. Die Novelle der StVO soll laut Verkehrsministerium schnellstmöglich umgesetzt werden. Dem ADFC zufolge könnte sie in diesen Tagen in Kraft treten. Die neuen Verkehrsregeln gelten, sobald sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. (af/dpa)

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