Mal Hand aufs Herz: Haben Sie auch schon einmal auf einer Bushaltestelle gehalten oder geparkt? Oder sind Sie an einem Bus mit Warnblinker schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren? Dann befinden Sie sich zwar in guter Gesellschaft. Doch richtig ist dieses Verhalten nicht. Zudem drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.

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Eine im vergangenen Sommer durchgeführte Verkehrsbeobachtung des Auto Club Europa (ACE) brachte es ans Licht: Wie der Automobilclub Ende Oktober mitteilte, verhält sich ein Großteil der Autofahrer in der Nähe von Bushaltestellen falsch. Von den 5.468 beobachteten Fahrzeugführern überholten mehr als 60 Prozent blinkende Busse, ohne zu zögern. 74 Prozent waren zudem zu schnell unterwegs, wenn sie die Busse passierten.

Viele Autofahrer kennen geltende Vorschriften nicht

Eine weitere erschreckende Erkenntnis des ACE: Autofahrer, die sich verkehrsregelkonform verhielten, wurden nicht selten angehupt oder von anderen wartenden Autofahrern beschimpft. Der Automobilclub vermutet, dass ein solches Verhalten oftmals auf eine Unkenntnis der geltenden Verkehrsregeln zurückzuführen ist.

Überholverbot bei eingeschaltetem Warnblinker

Sobald ein Bus die Warnblinkanlage einschaltet, um an eine Haltestelle heranzufahren, darf der nachfolgende Verkehr nicht mehr überholen. Das Überholverbot gilt allerdings nicht mehr, wenn der Bus steht. Dann dürfen Sie an ihm vorbeifahren - jedoch nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit. Das gilt übrigens auch für den Gegenverkehr, sofern der Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage hält. In beide Richtungen darf er dann lediglich mit rund 7 km/h passiert werden.

Mangelnde Rücksichtnahme kann teuer werden

Auch wenn ein Bus beim Anfahren an die Bushaltestelle nur einseitig blinkt, ist natürlich Vorsicht geboten. Fahrgäste könnten direkt vor oder hinter dem Bus die Straße überqueren. Und manch einer achtet beim Sprint zum Bus vielleicht nicht auf den Verkehr. Autofahrer sollten daher ständig bremsbereit sein. Wer keine Rücksicht nimmt, muss mit einem Bußgeld rechnen - das bei einer Gefährdung von Fußgängern noch einmal höher ausfällt. Wer das Überholverbot bei eingeschalteter Warnblinkanlage missachtet, wird mit 60 Euro belangt und erhält zusätzlich einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Das regelwidrige Parken 15 Meter vor und hinter einem Haltestellenschild kostet immerhin noch 30 Euro.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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