In der Gemeinde mit rund 4.000 Einwohnern nahe Ludwigsburg hat am Donnerstag (29.06.2023) der Gemeinderat eine neue Polizeiverordnung beschlossen. Diese regelt künftig unter §7 den "unnötigen Lärm durch Fahrzeuge", so der SWR.

Mehr zum Thema Mobilität

Konkret stehen diese Lärmquellen unter Strafe:

  • Übermäßig lautes Schließen von Fahrzeugtüren und Garagen
  • Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen
  • vermeidbarer Lärm beim Be- und Entladen
  • Unnötiges Hupen
  • Anlassen von Motoren (Fahrräder mit Hilfsmotor und Krafträder) in Toreinfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern

Neue Verordnung gilt auch schon in anderen Gemeinden

Der Bürgermeister Marcus Kohler (Freie Wähler) sagte dem SWR: "Ich glaube, wir haben keine außerordentlichen Probleme mit Lärm". Es sei eine Neufassung der Polizeiverordnung, die uns als Mustervorlage durch den Gemeindetag Baden-Württemberg zugeschickt worden ist. Damit müsse man sich eben beschäftigen, das sei hier ein Prozess wie in anderen Gemeinden auch. Denn der Gemeindetag habe den heiß diskutierten Paragrafen für Ortssatzungen vorgeschlagen.

Viele Vorteile mit ams+
Erhalten Sie werbereduzierten Zugang zu allen Inhalten von auto-motor-und-sport.de inkl. der digitalen Zeitschrift als E-Paper. Monatlich kündbar.

In vielen Gemeinden im Kreis Ludwigsburg gibt es bereits diese Regeln, dank der neuen Verordnung kann es nun ein Bußgeld für den unnötigen Lärm in Höhe von 80 Euro geben. In einer Umfrage des SWR unter den Einwohnern gibt es ein geteiltes Bild.  © auto motor und sport

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.