"Wenn ich im Kreisverkehr fahre, habe ich Vorfahrt." Das denken viele Autofahrer. Im Einzelfall kann das jedoch ein gefährlicher Irrtum sein.
Nicht jede kreisförmige Verkehrsführung ist auch ein "echter" Kreisverkehr - und dann gelten andere Vorfahrtsregeln. Darauf weist aktuell das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) hin.
Einen Kreisverkehr erkennt man prinzipiell am blauen Verkehrszeichen 215. Doch Vorsicht: Um einen "echten Kreisverkehr" handelt es sich nur, wenn zusätzlich das Schild "Vorfahrt gewähren" (205) darauf hinweist. In diesem Fall hat das Auto im Kreisverkehr Vorfahrt:
Woran erkenne ich einen "unechten Kreisverkehr"?
Fehlt das Vorfahrtsschild, handelt es sich um einen "unechten Kreisverkehr", dann gilt die Rechts-vor-links-Regelung:
Das ist übrigens auch dann der Fall, sollte gar kein Verkehrszeichen die kreisförmig gestaltete Kreuzung kennzeichnen. Das heißt, von rechts einfahrende Fahrzeuge haben auch in diesen Fällen Vorfahrt.
Wenn Verkehrsteilnehmer das an der Einfahrt übersehen, kann es zu gefährlichen Begegnungen kommen, weil im Zweifel beide Parteien meinen, Vorfahrt zu haben. Das ifz rät daher, genau auf die Beschilderung zu achten, bevor man einfährt.
Wie blinke ich richtig im Kreisverkehr?
Fehler passieren im Kreisverkehr auch häufig beim Blinken. Beim Einfahren in den echten Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden, beim Verlassen ist es dagegen Pflicht.
Tipp vom ADAC: rechtzeitig vor der Ausfahrt blinken. "So können andere Autofahrer zügiger in den Kreisverkehr einfahren, wodurch der Verkehrsfluss verbessert wird", heißt es vom Automobil-Club. (af/dpa)
Verwendete Quellen:
- dpa
- ADAC
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