Jetzt im Dezember ist wieder Hochsaison: Weihnachtsmärkte locken an jeder Straßenecke mit wohlriechenden Duftkerzen und Gewürzen, Kräuterpunsch und Glühwein. Wer allerdings mit dem Auto oder dem Fahrrad unterwegs ist, sollte davon besser absehen.

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Weihnachtsmärkte bereiten jedes Jahr viel Freude. Sie sind ein willkommener Anlass, auch in der kalten Jahreszeit vor die Türe zu treten und sich mit Freunden oder Kollegen dort zu treffen. Nach dem Genuss von Glühwein, Grog, Punsch oder anderen alkoholhaltigen Getränken sollten Sie sich allerdings nicht mehr hinter das Steuer Ihres Autos setzen.

Alkoholgehalt von Glühwein schwer einzuschätzen

Problematisch sind die weihnachtlichen Getränke nämlich deshalb, da sich ihr Alkoholgehalt nicht wirklich einschätzen lässt. Im Durchschnitt sind im Glühwein sieben bis zehn Prozent Alkohol enthalten, im Jagertee können es je nach Rumanteil auch schon einmal gerne 12 bis 15 Prozent sein. Hinzu kommen der erhöhte Zuckergehalt und die Wärme, die dazu führen, dass die berauschende Wirkung deutlich schneller einsetzt.

Die Annahme, durch das Erhitzen des Weins verflüchtige sich der Alkohol, ist schlichtweg falsch. Denn erst ab 78 Grad Celsius verflüchtigt sich Alkohol – eine Temperatur, die in den Töpfen der Glühweinstände praktisch nie erreicht wird. Somit kann bereits eine Tasse des wohlschmeckenden Heißgetränks die Fahrtauglichkeit stark beeinflussen. Darauf weist auch der TÜV Thüringen hin: Die kritische Grenze von 0,3 Promille kann bei einem 80 Kilogramm schweren Mann problemlos erreicht werden – mit nur einem Becher.

Erhebliche Konsequenzen drohen

Somit sollte klar sein: Nach einem fröhlichen Weihnachtsmarkt-Abend mit Glühwein und Jagertee sollte das Taxi, der Bus oder die Bahn Ihr Transportmittel der Wahl sein. Wer sich mit dem eigenen Gefährt auf den Heimweg macht, muss mit saftigen Strafen seitens des Gesetzgebers rechnen. Denn auch die Polizei weiß, wann sie verstärkt kontrollieren sollte. Bei auffälligem Fahrverhalten und mehr als 0,5 Promille im Blut drohen empfindliche Geldstrafen: Wer zum ersten Mal gegen diese Grenze verstößt, zahlt hier 500 Euro und erhält darüber hinaus zwei Zähler auf dem Flensburger Punktekonto.

Aber nicht nur Autofahrer sind von der Strafverfolgung betroffen: Keine Chance hat auch derjenige, der nun glaubt, einfach auf das Fahrrad umsteigen zu können: Ab 0,3 Promille und auffälliger Fahrweise droht auch hier die Strafanzeige. Ab 1,6 Promille auf dem Drahtesel ist die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) fällig, es gibt drei Punkte in Flensburg und ein hohes Bußgeld.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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