Jedem Autofahrer können einmal die Nerven durchgehen, wenn er im falschen Moment auf einen Polizisten trifft. Eine Beamtenbeleidigung kann allerdings richtig teuer werden. Allein aus diesem Grund sollten die Höflichkeitsformen stets gewahrt werden.

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Einen festen Bußgeldkatalog für Beamtenbeleidigungen gibt es nicht. Die Höhe der Strafen wird immer anhand der Umstände des Einzelfalls und des Einkommens des Täters festgelegt. Darum musste Steffen Effenberg 2003 für die Bezeichnung eines Polizisten als "Arschloch" stolze 100.000 Euro zahlen. Die Richter empfanden die Höhe als angemessen für einen Fußballstar mit einem Jahresgehalt in Millionenhöhe. Aber auch Otto Normalverbraucher werden teils kräftig zur Kasse gebeten, wenn ihnen gegenüber Polizisten mal die Sicherung durchbrennt.

Eine dumme Kuh kostet 450 Euro

Eine "dumme Kuh" kostet 450 Euro, der "Trottel in Uniform" schon 1.500 Euro. Der "Wichser" und das "Bullenschwein" sind für 1.000 Euro zu haben. Etwas mehr müssen Sie ausgeben, wenn Sie Beamte als "Schlampe" (1.900 EUR), "Fieses Miststück" (2.500 EUR) oder "Alte Sau" (2.500 EUR) bezeichnen. Eine mit einer Ohrfeige gepaarte Beschimpfung kommt Choleriker am teuersten: sie steht mit 6.000 Euro in der Liste der verhängten Strafen. Herabwürdigende Gesten wie der Stinkefinger werden immer als Beleidigung gewertet, hier fehlt den Richtern der strafmildernde "sachliche Bezug". Eine herausgestreckte Zunge kostet allerdings "nur" 150 Euro.

Manche auf Krawall gebürstete Verkehrsteilnehmer glauben auch, mit der Verwendung taktischer Formulierungen eine Strafanzeige zu umgehen, zum Beispiel zu betonen, dass man nur seine eigene Meinung äußere: "Meiner Meinung nach sind Sie ein Vollidiot" gilt genauso als Beleidigung wie der "Vollidiot" allein.

Gibt es Beamtenbeleidigung überhaupt?

"Die Beamtenbeleidigung ist in Deutschland kein besonderer Straftatbestand", sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Hamm vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Wenn man einen Polizeibeamten beleidigt, gilt dieselbe juristische Regelung wie bei jeder anderen Person auch: der Paragraf 185 StGB. Allerdings gibt es einen Unterschied: Normalerweise müssen die Beleidigten selbst eine Strafanzeige stellen, bei Beamtenbeleidigungen kann dies auch der Vorgesetzte übernehmen.

Die Gerichte stehen bei Beleidigungsklagen immer im Spannungsfeld zwischen der Meinungsfreiheit der Angeklagten und den Persönlichkeitsrechten des Geschädigten. So wurde die Bezeichnung "durchgeknallter Staatsanwalt" vom Bundesverfassungsgericht 2009 nicht als Beleidigung, sondern als von der Meinungsfreiheit gedeckte Kritik gewertet. Das Bayerische Oberste Landesgericht urteilte, dass auch die Bezeichnung eines Polizisten als "Wegelagerer" keine Beleidigung darstellt (AZ: 1 St RR 153/04). Die Äußerung sei als "legitime Kritik eines Bürgers an staatlichen Maßnahmen" zu verstehen. Der Polizeibeamte sollte nicht persönlich diffamiert werden.

Duzen darf nur Dieter Bohlen

Schon das Duzen eines Polizeibeamten kann mehrere Hundert Euro kosten. Dem Einzigen, dem das nicht als Beleidigung ausgelegt wurde, war Pop-Titan Dieter Bohlen. Für das Gericht gehörte sein Verhalten "zu seinen normalen Umgangsformen". Das Duzen des Beamten könne deshalb nur als "Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt" gewertet werden.

Achtung: Beamtenbeleidigung wird immer als vorsätzliche Tat gewertet. Ihr Rechtsschutz entfällt dadurch rückwirkend. Aber immerhin kann man sich mit Beleidigungen keine Punkte in Flensburg oder gar den Führerscheinentzug einhandeln.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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