(ah) - Ein französisches Gericht hat den Suchmaschinengiganten des Rufmordes für schuldig befunden.

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Laut dem britischen "Telegraph" hatte ein Franzose gegen Google und dessen Chief Executive Manager Eric Schmidt geklagt, weil die optimierte Suchfunktion "Google Suggest" beim Eintippen seines Namens Wörter wie "Vergewaltiger", "Satanist", "Vergewaltigung" und "Gefängnis" vorschlug.

Der Mann, dessen Namen aus rechtlichen Gründen nicht genannt werden darf, ist dieses Jahr wegen eines Sexualdelikts zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er ging in Berufung und ist nach französischem Recht solange unschuldig, wie das Verfahren läuft. Deshalb wurde Google nun vom Gericht verurteilt.

Das Unternehmen muss einen "symbolischen" Schadensersatz von einem Euro zahlen und die Gerichtskosten von 5.000 Euro übernehmen. Zudem muss es die besagten Vorschläge von seiner Suche entfernen und Sorge dafür tragen, dass sie nicht wieder auftauchen.

Eine Google-Sprecherin kündigte an, dass die Firma in Berufung gehen wird. Dem "Telegraph" zufolge sagte sie, Google nehme keinen Einfluss auf die vorgeschlagenen Suchwörter. Alle Wörter, die automatisch zu einem Suchbegriff angezeigt werden, würden anhand eines Algorithmus generiert. Er würde unter anderem einbeziehen, wie häufig Google-Anwender diese Wörter in der Vergangenheit zusammen mit dem Suchbegriff eingetippt hätten.

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