Wer bei einer deutschen Bank einen Vertrag schließt, der behält seinen Vertragspartner auch dann, wenn er ins Ausland reist oder zieht. Das ist bei der Nutzung von Google-Diensten anders.
Google ändert Länderverknüpfung automatisch
Das Google-Konto wird nämlich laut Nutzungsbedingungen automatisch mit einem Land verknüpft, damit Google seine Dienste besser bereitstellen kann. Das geschehe erstens, so Google, aus Gründen des Datenschutzes, und zweitens, weil sich die Nutzungsbedingungen nach dem Recht des Landes richteten, in dem man lebe.
Hierüber informiert Google betroffene Nutzer und weist darauf hin, dass der vertragliche Zwangsumzug manchmal bis zu einem Jahr nach dem körperlichen Umzug braucht, den Google durch die Nutzung der Geo-Daten feststellen kann.
Datenschutz als fragliche Begründung
Mit anderen Worten schiebt Google seine Kunden je nach Aufenthaltsland einem anderen Vertragspartner zu. Das erste Argument dafür ist in Zeiten des europaweit harmonisierten Datenschutzes wenig stichhaltig.
Das Zweite ist nicht zwingend, denn nach dieser Logik dürfte ein Deutscher, der in Spanien lebt, kein Konto bei einer deutschen Bank haben. Warum das Verfahren für die Erbringung des Dienstes technisch erforderlich ist, leuchtet nicht ein.
Fehler werden einkalkuliert
Dass Google beim Zwangsumzug durchaus Fehler macht und Reisende nach Kurzaufenthalten anderen Vertragsregimen zuordnet, lässt sich in den Beschwerden zum Support lesen. Google kalkuliert das ein, denn das Unternehmen weist auf den Beschwerdeweg hin.
Mögliche Fehlerquellen nennt der Anbieter selbst: Man hat ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) installiert, um seine IP-Adresse zu verbergen oder wohnt im Grenzgebiet. Glaubt man den Beobachtungen der Nutzer, dann müsste man wohl den Fall hinzunehmen, dass man hier und da ins Ausland reist.
Ein Fall für die Gerichte?
Muss es einen Nutzer stören, so hin- und hergeschoben zu werden? Nicht unbedingt, weil damit keine wirklichen Nachteile verbunden sind. Ein Nutzer kann es aber aus guten Gründen als befremdlich empfinden, wenn ein allgegenwärtiger Datengigant mit dem Wissen über alle Aufenthaltsorte ohne Zutun des Nutzers – vermutlich maschinengesteuert - den Vertragspartner austauscht.
Dass Google über unsere Köpfe hinweg agiert, zeigt der Fall allemal. Ob so etwas in Nutzungsbedingungen wirksam vereinbart werden kann, ist eine Frage für die Gerichte.
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