Hamburg (dpa/tmn) - Käufer gebrauchter PCs oder Notebooks sollten prüfen, ob der Hersteller auf einer Übertragung des Eigentümers besteht. Im schlimmsten Fall kann er sonst den Support verweigern, wenn sich der neue Besitzer nicht registrieren lässt, berichtet die "Computerbild" (Ausgabe 2/17).
Und das sei sogar rechtens: Im Rahmen der sogenannten Vertragsfreiheit dürfe ein Hersteller die Bedingungen für den Verkauf seines Produktes so festlegen, wie er möchte - solange er diese Bedingungen sehr deutlich macht. Oft werde etwa vom neuen Besitzer verlangt, dass er die Angaben zum Vorbesitzer ändern lässt und sich selbst registriert.
Der Übertragungsvorgang kann etwa per Online-Produktregistrierung vonstatten gehen. Vielen Verbrauchern, aber auch vielen Händlern sei er jedoch völlig unbekannt. Das führe dazu, dass die Liste der Eigentümer gar nicht oder nicht mehr lückenlos zurückverfolgt werden kann, und der Hersteller deshalb technische Hilfestellung verweigert.
Ist ausbleibender Support Grund dafür, dass ein Computer nur eingeschränkt oder gar nicht mehr genutzt werden kann, etwa weil man das BIOS-Masterpasswort nicht kennt, liegt den Angaben zufolge ein Sachmangel vor. Und dieser müsse im Rahmen der Gewährleistung behoben werden - zumindest dann, wenn das gebrauchte Gerät bei einem Händler gekauft wurde. Dieser muss das Gerät dann im Zweifel zurücknehmen. © dpa
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