Dass Unternehmen bei Datenschutzverstößen Bußgelder drohen, hat sich herumgesprochen. Wer gegen den Datenschutz verstößt, kann aber auch auf Schadensersatz verklagt werden. Das darf jedoch kein Geschäftsmodell werden.

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht des Autors dar. Hier finden Sie Informationen dazu, wie wir mit Meinungen in Texten umgehen.

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Datenpannen, unbefugte Bilder im Netz und Fehler in der Datenschutzerklärung auf einer Website als Geschäftsmodell? Diese Tendenz zeichnet sich ab. Wie kann das gehen? Jemand abonniert einen Newsletter auf der Webseite eines Unternehmens, kontaktiert die Firma kurz darauf und verlangt Auskunft über die im Zuge des Abonnements gespeicherten Daten.

Dann verlangt er deren Löschung. Im Eifer des Gefechts erteilen Unternehmen in solchen Fällen oft nur unvollständig, falsch oder gar keine Auskunft. Teilweise löschen sie Daten auch vorschnell. In der Folge meldet sich ein Anwalt und verlangt Schadensersatz.

Fehler beim Datenschutz führen zu Schadensersatz

Eine falsche Datenschutzerklärung, eine verspätete Auskunft oder ein Foto im Netz als Schaden? Das ist möglich, weil das Gesetz neben Vermögensschäden auch Ehrschäden für erstattungsfähig erklärt. Die Tendenz, sogenannte immaterielle Schäden ersetzen zu lassen, ist deutlich erkennbar.

1.500 Euro für die unbefugte Veröffentlichung von Gesundheitsdaten, 500 Euro pro Monat für die verspätete Erteilung einer nach Datenschutzrecht erforderlichen Auskunft, 300 Euro für die Veröffentlichung eines Tätigkeitsprofils auf der Website nach dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers. Für ein unerlaubtes Foto im Netz kann ein "Schmerzensgeld" bis 1.000 Euro angemessen sein.

Unternehmen müssen sensibel sein

Datenschutzfehler bei Unternehmen zu provozieren, um sich daran zu bereichern, ist irgendwie mies, aber nicht verboten. Umso sensibler müssen Unternehmen bei der Erfüllung ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten sein.

Ein Unternehmen kann sich nur dann vom Verschulden für den Datenschutzverstoß freisprechen, wenn es nachweisen kann, dass es in keinerlei Hinsicht für die Entstehung des Schadens verantwortlich ist. Das wird selten gelingen. Weil die Gerichte den Ersatzansprüchen teilweise abschreckende Wirkung zusprechen, verschärft sich das Problem.

Der Gesetzgeber sollte eingreifen

Wenn dieses Vorgehen Schule macht, dann können Datenschutzverstöße über die spektakulären Fälle hoher Bußgelder hinaus flächendeckend zum Problem für die Wirtschaft werden. Der Gesetzgeber kann und sollte hier gegensteuern. Dazu könnte er die Höhe der Anwaltsgebühren für derartige Verfahren so deckeln, dass sie für Anwälte nicht lukrativ sind. So hat man auch das "Abmahnungswesen" bei Urheberrechtsverletzungen in den Griff bekommen.

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