Vernetzte und autonome Fahrzeuge sind die Fortbewegungsmittel der Zukunft. Sie sind fahrende Computer und werden von Daten auf der Straße gehalten. Tesla ist der Vorreiter einer Technik, die eine Vielzahl von Daten benötigt. Deren Erhebung und Nutzung muss den Datenschutz wahren. Die Verbraucherschutzvereinigung vzbv klagen nun gegen Tesla.
Das vernetzte und künftig autonome Fahrzeug ist der Personal Organizer der Zukunft. Wer künftig von Mannheim nach Malcesine am Gardasee fährt, der reist im autonomen Fahrzeug nur noch mit. Sein Auto nutzt entweder eine eigene Software des Autoherstellers oder es ist über Anwendungen von Apple und Google mit den Betriebssystem seines Smartphones synchronisiert.
Das Armaturenbrett als verlängerter Arm des Smartphones und die Anbieter der Software im Zentrum der Datenverarbeitung für Teile der Bordelektronik. Da ist ein realistisches Szenario. Apple und Google müssen also mit vielen anderen potentiell Berechtigten klären, wer welche Rechte an den Daten aus dem Auto hat und zu welchen Zwecken sie verwendet werden dürfen.
So funktioniert der "Wächter-Modus"
Doch bevor es dazu kommt, müssen die Daten per Fahrzeug erst einmal rechtmäßig erhoben werden. Bei Tesla-Fahrzeugen gibt es aktuell Streit um Daten, die dem Schutz des Autos etwa vor Beschädigung oder Diebstahl dienen. Dazu verwendet Tesla den sog. "Wächter-Modus".
Wenn er bei geparkten Fahrzeugen aktiv ist, dann zeichnen mehrere am Fahrzeug angebrachte Kameras dauerhaft und ohne konkreten Anlass die Umgebung auf. Von der Kamera erfasst werden dann aber nicht nur potentielle Übertäter sondern auch alle Passanten und andere Fahrzeuge in der Umgebung. Die Aufnahmen werden je nach Anwendungszweck im Fahrzeug gespeichert werden.
Dauerhafte und anlasslose Aufzeichnungen
Sowohl Gesichter von Personen als auch Autos mit Kennzeichen, die datenschutzrechtlich als Pseudonyme zu werten sind, unterstehen als personenbezogene Daten dem Schutz der Datenschutz-Grundverordnung, DS-GVO. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, vzbv hält die rechtskonforme Nutzung dieses Wächter-Modus im öffentlichen Raum für unmöglich.
Denn wer zufällig am Auto vorbeilaufe, müsse in diese Verarbeitung seiner personenbezogener Daten einwilligen. Das geschieht fraglos nicht und die Verbraucherzentrale lässt den Vorgang nun gerichtlich klären.
Technik gehört auf den rechtlichen Prüfstand
Das macht Sinn, denn Technik muss rechtlich zulässig sein. Die Grenze des zulässigen auszuloten ist zunächst Aufgabe der verantwortlichen Unternehmen, hier konkret von Tesla. Bestehen an der Einhaltung der Grenze begründete Zweifel brauchen sowohl Kunden als auch Hersteller von modernen Autos Klarheit. Nur so können Anpassungen an die rechtlichen Vorgaben vorgenommen werden.
Niemandem wäre damit gedient, wenn sich die datenschutzwidrige Anwendung der Technik durchsetzen und massenhafte Bußgeld- und Schadensersatzverfahren nach sich ziehen würden. Im Rechtsstaat ist es Aufgabe der Gerichte, den Rahmen der unternehmerischen Freiheit in Abgrenzung zum Datenschutzrecht abzustecken. Ihnen können wir vertrauen.
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