(am) - Der Thron des selbst ernannten "König des Popschlagers" Michael Wendler wackelt gewaltig.
Nach einem verlorenen Rechtsstreit gegen den TV-Anwalt Christopher Posch ("Ich kämpfe für Ihr Recht") läuft die Facebook-Gemeinde mit einem so genannten "Shitstorm" gegen den 40-Jährigen heiß. Ihm wird vorgeworfen, seine Fans abzuzocken.
Am Mittwoch wurde eine Anti-Wendler-Facebookseite namens "100.000 Menschen, die Michael Wendler sch... finden" ins Leben gerufen. Die 100.000er-Marke ist längst geknackt, am Freitag um 11.30 Uhr waren bereits rund 220.000 Facebook-Benutzer Mitglied in der Gruppe. Inzwischen fügten die Gründer der Seite sogar den Zusatz "1.000.000 Menschen, die Michael Wendler sch... finden?" hinzu.
Der Schlagersänger hat nun anscheinend genug und setzte über seine Anwälte zur Gegenwehr an. Wendler wirft den Boulevardmedien vor, bewusst seinen Ruf schädigen zu wollen. Diese würden "tendenziös, einseitig und unzutreffend berichten", heißt es in einem Schreiben seiner Anwälte, das Wendler am Freitag auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht hat.
Darüber hinaus haben Wendlers Anwälte bereits Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg eingereicht. "Wir sind zuversichtlich, dass das Berufungsgericht den wirklichen Sachverhalt unvoreingenommen und rechtlich zutreffend beurteilen wird", heißt es in dem Schreiben auf der Facebook-Seite des Schlagersängers. Diese hat immerhin noch etwa 58.000 Fans – also hat sich offensichtlich nicht die ganze Facebook-Gemeinde gegen Wendler gestellt.
In der RTL-Sendung "Ich kämpfe für Ihr Recht" klagten zwei weibliche Fans aus Chemnitz mit Hilfe des TV-Anwalts Christopher Posch gegen Wendler. Mutter und Tochter wollten eigentlich ein "Michael Wendler"-Fan-Café auf Mallorca direkt am Ballermann eröffnen. Dem Schlagersänger gefiel die Idee und er schloss einen Vorvertrag mit den Damen. Damit verbunden: eine Vorauszahlung über 100.000 Euro.
Nachdem die beiden Frauen eine erste Rate in Höhe von 40.000 Euro geleistet hatten, folgte die Hiobsbotschaft: Sie dürfen im Namenszug des Cafés nicht mit Wendlers Namen werben und darüber hinaus keine Fanartikel verkaufen. Der Schlagersänger argumentierte, dass er selbst nicht die Nutzungsrechte an seinem Namen und an den Merchandising-Artikeln besäße. Als die beiden Fans ihr Geld zurück verlangten, forderte der 40-Jährige die gesamten 100.000 Euro ein. Der Vorvertrag sei jedoch ungültig gewesen, so das Urteil des Landgerichts Duisburg.
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