Seit letztem Jahr ist es auch möglich, sich in Apotheken gegen Grippe impfen zu lassen. Wie Sie die nächste Apotheke mit diesem Service finden und wer ihn nicht in Anspruch nehmen kann.
Seit 2022 sind Grippeschutzimpfungen wesentlich leichter zu bekommen: Kein Arzttermin, kein Wartezimmer, nur ein Gang in die Apotheke ist mittlerweile dafür nötig. Der neue Service kam in der Corona-Pandemie auf: Es wurde möglich, sich in Apotheken gegen das Virus impfen zu lassen, um so viele Menschen wie möglich dazu zu bewegen.
Das gilt nun auch für die Grippeimpfung. Anbietende Apothekerinnen und Apotheker müssen dafür vertragliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen. Zu den Bevölkerungsgruppen, denen die Ständige Impfkommission eine Impfung empfiehlt, gehören neben älteren Menschen auch Schwangere, chronisch kranke Patienten und Patientinnen sowie medizinisches Personal. Als Empfehlung gilt, dass Schwangere zur Grippeimpfung weiterhin eine Arztpraxis aufsuchen sollten.
Nächste Grippeimpfung mit einem Klick finden
Wer an einer schnellen Grippeimpfung in der Apotheke interessiert ist, kann sich über das Verbraucherportal "ApoGuide" informieren, wo die nächste Apotheke in der Nähe ist, die diesen Service anbietet. Dafür wird einfach in der Suchmaske die eigene Postleitzahl angegeben und im Drop-down-Menü die Serviceleistung "Grippeimpfung" ausgewählt. Häufig lässt sich dann gleich auf der Website der Apotheke online ein Termin vereinbaren.
Das Angebot soll beim Ziel einer Durchimpfungsrate helfen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt bei älteren Menschen eine Rate von 75 Prozent – diese Zahl wird bisher aber kaum erreicht. In der Saison 2020/21 etwa ließen sich nur rund 47 Prozent der über 60-Jährigen gegen Grippe impfen, informiert die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA).
Wer sich nicht in der Apotheke impfen lassen kann
In Apotheken dürfen Erwachsene ab 18 Jahren geimpft werden, die krankenversichert sind. Privatversicherte erhalten einen Sonderbeleg zum Einreichen bei der Versicherung.
Zur Impfung müssen der Impfpass und die Versichertenkarte mitgebracht werden. Nicht geimpft werden dürfen neben Kindern auch Erwachsene mit akuten Infekten sowie Patientinnen und Patienten, die den Blutverdünner Marcumar einnehmen. Auch wer bis zu drei Tage nach der Impfung einen Operationstermin hat, darf nicht geimpft werden, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Ausschluss gelte auch für Menschen mit einer Überempfindlichkeit gegen bestimmte Impfstoffsubstanzen wie Gentamicin oder Neomycin.
Vor der Impfung klärt der Apotheker oder die Apothekerin über Nutzen und Risiken auf und trägt die Impfung am Ende im Impfausweis ein. Falls der Impfausweis nicht vorliegt, kann der Apotheker auch eine Impfbescheinigung ausstellen und die Impfung zu einem späteren Zeitpunkt nachtragen.
Verwendete Quellen:
- Robert Koch Institut: Schutzimpfung gegen Influenza (Grippe)
- Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA): Grippeschutzimpfungen
- ApoGuide
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Grippeimpfung in der Apotheke
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