Die Hälfte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland sind bei einem Kieferorthopäden in Behandlung. Was dort passiert und wie notwendig die medizinische Betreuung wirklich ist, wissen weder Gesundheitsministerium noch Krankenkassen, bemängelt der Bundesrechnungshof.

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Der Bundesrechnungshof (BRH) moniert, dass dem Gesundheitsministerium und den Krankenkassen bei kieferorthopädischen Behandlungen wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über Wirkung und Nutzen fehlten.

Zudem hätten weder Ministerium noch Kassen einen Überblick, mit welchen kieferorthopädischen Leistungen die Bevölkerung konkret versorgt werde. Bundesweite Daten, zum Beispiel über Art, Dauer und Erfolg der Behandlung oder der zugrunde liegenden Diagnosen, sind nicht vorhanden.

Der BRH beklagt zudem, dass viele Zahnärzte die Versorgung durch die Krankenkassen vor den Patienten als nicht mehr zeitgemäß darstellen und Selbstzahlerleistungen häufig als schonender und schmerzarmer bezeichnen. Die Krankenkassen zweifeln diese Aussagen an.

Gesundheitsministerium geht Missstand nicht nach

Hinweisen auf diesen Missstand sei das Ministerium seit Jahren nicht nachgegangen.

"Auch im Sinne der Patienten ist zu klären, welche Leistungen zu Behandlungserfolgen führen", sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller. In anderen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müsse der Nutzen einer Therapie wissenschaftlich bestätigt sein. "Das sollte auch bei kieferorthopädischen Behandlungen der Fall sein."

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wies die Vorwürfe im Grundsatz zurück, sieht aber trotzdem Verbesserungsbedarf. "Die Leistungen müssen dem GKV-Prinzip entsprechend ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten", sagte eine Sprecherin.

Die Krankenkassen übernähmen die Kosten nur für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren. Und dies nur unter bestimmten Voraussetzungen - wenn die Patienten ausgeprägte Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien hätten, deren Korrektur aus medizinischen Gründen notwendig beziehungsweise dringend erforderlich erscheine.

Kosten pro Patient sind deutlich gesunken

Die Zahl der auf Kassenkosten behandelten Patienten sank den Angaben zufolge in den vergangenen Jahren deutlich. Dies sei auch das Ziel eines 2002 eingeführten neuen Einteilungsschemas gewesen, mit dem nötige von nicht klar nötigen Behandlungen unterschieden werden sollen.

Von 2001 bis 2015 ging die Fallzahl in der Kieferorthopädie von 1,23 Millionen um fast 50 Prozent auf 618.000 zurück. Die Zahl der 10- bis 16-Jährigen sank dagegen nur um 20 Prozent. Man könne davon ausgehen, dass sich weniger als 60 Prozent eines Jahrgangs in kieferorthopädischer Behandlung befindet, sagte die Sprecherin.

Trotzdem gaben die Kassen nur etwas weniger dafür aus - die entsprechenden Ausgaben sanken von 1,12 Milliarden Euro 2001 auf 1,07 Milliarden 2015. Das sei auf die allgemeine Kostensteigerung zurückzuführen, auf einen gestiegenen Anteil schwieriger Fälle und auf längere Behandlungen.

Nutzen soll bewertet werden

Dennoch fordert der Kassenverband eine Bewertung des Nutzens der Kieferbehandlungen. Die Sprecherin verwies auf frühere Diskussionen, nach denen nur bei zehn Prozent der Kinder tatsächlich eine Behandlung angezeigt sei.

Das für solche Bewertungen zuständige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sollte im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kassen und Kliniken, des höchsten Entscheidungsgremiums im Gesundheitswesens, eine solche Nutzenbewertung vornehmen.

Der Bundesrechnungshof empfiehlt zudem, dass die kieferorthopädische Versorgungslage überprüft werden soll. Die Behandlungen und Ziele, sowie Qualitätsindikatoren müssen überprüft und objektiv ausgewertet werden. An den Ergebnissen soll festgemacht werden, welche Behandlungen die gesetzlichen Krankenkassen zahlen müssen. (dpa/mh)

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