Das E-Rezept einfacher nutzen: Seit 1. Juli können gesetzlich Versicherte dazu ihre elektronische Gesundheitskarte (eKG) in der Apotheke einlesen lassen. Bisher ging das nur über eine App, deren Freischaltung kompliziert ist, und über ausgedruckte Codes.

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Die Nutzung der Krankenkassen-Karten ist Rückenwind für das Vorhaben, weil E-Rezepte dadurch einfach einzulösen sind. Mehr als 80 Prozent der Apotheken in Deutschland seien mittlerweile in der Lage, hierbei elektronische Gesundheitskarten einzulesen und dann Medikamente auszuhändigen, teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) mit. Bis Ende August sollen es 100 Prozent sein. "Wir sind auf einem guten Weg", sagte eine Abda-Sprecherin.

Zunächst kam die Einführung des E-Rezepts nur im Schneckentempo voran. Zwar gewinnt das Thema nun an Fahrt, Kritik gibt es an der Umsetzung des E-Rezepts aber nach wie vor. "Die Technik, die den Ärztinnen und Ärzten vor die Nase gesetzt wird, hakt an allen Ecken und Enden", heißt es seitens des Hausärzteverbandes auf Anfrage unserer Redaktion. "Es kommt immer wieder vor, dass das E-Rezept stundenlang nicht nutzbar ist", sagt ein Sprecher. "Außerdem haben viele Praxisverwaltungssysteme, also die Programme, mit denen die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen arbeiten, das E-Rezept bisher schlecht umgesetzt, sodass die Ausstellung viel zu lange dauert. Das frisst Zeit, die nicht da ist." Insgesamt halte man es aber für sinnvoll, dass das E-Rezept mit der Versichertenkarte einlösbar ist.

Denn wie das E-Rezept genau funktionert, ist längst noch nicht jedem klar. So wissen viele nicht einmal, ob sie das neue E-Rezept nutzen können. Hier gilt: Wer gesetzlich versichert ist und bei einer Arztpraxis in Behandlung ist, die es technisch unterstützt, kann das E-Rezept verwenden.

Wie nutzen Patientinnen und Patienten das E-Rezept?

Es gibt drei Möglichkeiten, das E-Rezept zu nutzen: per Smartphone, mit einem Ausdruck oder neuerdings auch nur mit der Elektronischen Gesundheitskarte (eKG). Für ersteres lädt man sich die E-Rezept-App im App- oder Playstore herunter (Das E-Rezept von gematik). Um die App verwenden zu können, benötigt man ein NFC-fähiges Smartphone und eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie die eigene Versicherten-PIN, die man bei der Krankenkasse abfragen kann. Außerdem kann man das E-Rezept auch in ausgedruckter Form in der Arztpraxis erhalten. Dieses muss nicht handschriftlich von Arzt oder Ärztin unterschrieben werden. Sowohl in der App als auch auf dem Ausdruck ist ein QR-Code enthalten, der in der Apotheke gescannt wird.

Deutlich unkomplizierter ist die dritte Variante, die seit Anfang Juli möglich ist: Seither können Patientinnen und Patienten ihre Elektronische Gesundheitskarte in das Kartenterminal der Apotheke stecken. Das System liest die Karte aus und erkennt das verschriebene Medikament.

Wie verfahren Arztpraxen und Apotheken mit dem Rezept?

In einem speziellen Programm füllen Ärztinnen und Ärzte das Rezept vollständig aus und unterschreiben es digital. Apothekerinnen und Apotheker können dieses Rezept und weitere ausgestellte Rezepte einsehen, sobald sie den QR-Code scannen oder die eKG erkannt wurde.

Welche Pläne gibt es für das E-Rezept?

Zum 1. Januar 2024 sollen nach Plänen der Bundesregierung alle Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtet sein, E-Rezepte auszustellen. Ein Gesetz dazu ist gerade in Arbeit.

Verwendete Quellen:

  • Schriftliches Statement Hausärzteverband
  • Material der dpa
  • Bundesgesundheitsministerium: Elektronisches Rezept (E-Rezept) (Stand: 16. Juni)
  • Gematik: E-Rezept. Der schnelle Weg zum richtigen Medikament
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung: Anwendungen der TI. Elektronisches Rezept (eRezept)


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