Die elektronische Patientenakte kommt. Wer nicht explizit Widerspruch einlegt, ist ab 2025 automatisch dabei. Alles, was Sie jetzt über die Vor- und Nachteile und die Bedienung der ePA von Karl Lauterbach wissen müssen.
Bis 2025 soll die elektronische Patientenakte (kurz: ePA) für alle Menschen in Deutschland eingeführt werden. Wer nicht explizit Einspruch einlegt, ist dabei. Tatsächlich gibt es die ePA bereits seit 2021 verfügbar - trotzdem benutzt sie bisher kaum jemand. Eine Umfrage hat nun sogar ergeben, dass ein Drittel der Deutschen sie nicht einmal kennt.
Und das, obwohl die Bundesärztekammer sie als die "Königsdisziplin der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung" bezeichnet und erklärt: "Sie soll in der Hand der Patienten das zentrale Element einer vernetzten Gesundheitsversorgung werden". Auch Gesundheitsminister
Vorteile der elektronischen Patientenakte
Die ePA vereint erstmals alle Patientendaten an einem Ort: Röntgenbilder, Impfausweis, Befunde, Medikationspläne, Mutterpass, Patientenverfügung und so weiter. Damit haben Ärzte einen viel schnelleren Überblick über die Krankheitsgeschichte des Patienten. Das erleichtert die Behandlung enorm und kann Leben retten.
Elektronische Patientenakte: Der Patient hat seine Informationen in der Hand
Viele haben Bedenken, mit der ePA zum "gläsernen Patienten" zu werden. Es ist aber keinesfalls so, dass jeder Apotheker oder Arzt jedes gesundheitliche Ereignis im Leben des Patienten einsehen kann. Der Patient hat die Daten - wenn er sich einen Zugang eingerichtet hat - selbst in der Hand. Er kann für jedes Dokument bestimmen, wer darauf zugreifen kann. Er kann außerdem löschen was er möchte, einzelne Daten oder die komplette ePA.
Weitere Möglichkeiten: Der Patient kann bestimmen, dass Ärzte nur in die Akte schreiben, aber nicht sehen können, was dort bereits abgelegt wurde. Oder er kann seine Daten nur für einen bestimmten Zeitraum freigeben. Zugriff auf die Akte haben Gesundheitseinrichtungen auch nur, wenn der Patient sie mit einer PIN und seiner elektronischen Gesundheitskarte freigibt.
Achtung: Um all diese Vorteile nutzen zu können, muss der Patient Zugriff auf seine ePA haben. Das funktioniert über eine App der jeweiligen Krankenkasse, siehe unten.
Werden die Daten auch anderweitig genutzt?
Ja, für Forschungszwecke. "Pseudonymisierte ePA-Daten sollen künftig zu Forschungszwecken automatisch über das Forschungsdatenzentrum abrufbar sein", heißt es dazu vom Bundesgesundheitsministerium.
Wie sicher ist die elektronische Patientenakte?
Nur der Patient selbst, und jene, denen er den Zugriff gestattet hat, können die Inhalte lesen. Krankenkassen haben keine Einsicht. Der Datenaustausch zwischen der Akte und externen Stellen wie Praxen oder Apotheken verläuft auf dem gesamten Datenweg verschlüsselt. Die Server stehen in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbedingungen.
Was sind die Nachteile der elektronischen Patientenakte?
Die Nachteile ergeben sich vor allem für Ärzte und ältere Menschen. Erstere müssen die Akten gerade zur Einführung mit den Krankheitsgeschichten ihrer Patienten befüllen – ein enormer zeitlicher Aufwand. Und für ältere Menschen, die kein Smartphone benutzen oder Internetzugang haben, muss eine analoge Lösung gefunden werden. Jährliche Papierausdrucke der Akte stehen dafür etwa im Raum.
Wie richte ich eine elektronische Patientenakte ein?
Wenn Sie Zugriff auf Ihre Akte haben wollen, brauchen Sie die dafür vorgesehene App Ihrer Krankenkasse. Dann müssen Sie sich bei der Krankenkasse für die Nutzung registrieren, anschießend können Sie sich in der App registrieren. An dieser Stelle folgen Sie den Anweisungen ihrer Krankenkasse oder App. Es besteht die Möglichkeit, den Login über eine neue NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN vorzunehmen oder über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Nachdem Ihre ePA "aktiviert" ist, können Sie sie mit Arztbriefen, Dokumeten, Befunden etc selbst befüllen oder beim Arzt mit ihren Daten befüllen lassen.
Wie kann ich die elektronische Patientenakte ablehnen?
Noch ist die Nutzung der ePA freiwillig und den Patienten überlassen. Nachdem kaum jemand das Angebot nutzt, geht Lauterbach nun mit dem Opt-out-Prinzip den umgekehrten Weg: Für jeden Versicherten wird bis 2025 eine ePA eingerichtet, außer er widerspricht ausdrücklich. Dieser Widerspruch wird entweder in der App oder schriftlich bei der Krankenkasse oder einer Behörde eingereicht werden müssen. Allerdings gibt es hier noch keine klare Vorgehensweise - ein Konzept, wie der ePA widersprochen werden kann, ist noch in Arbeit. © 1&1 Mail & Media/spot on news
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