Ab dem 1. August haben Kinder zwischen einem und drei Jahren einen Kita-Rechtsanspruch. Ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung klingt gut, aber was bedeutet das eigentlich? Was tun, wenn der Betreuungsplatz am anderen Ende der Stadt liegt? Können Eltern fehlende Kita-Plätze einfach einklagen?
In Großstädten und Ballungszentren sind Betreuungsplätze für Kinder heiß begehrt. Ab sofort gilt die neue Regelung zur Kinderbetreuung. Die Entfernung zum Kita-Platz darf maximal 30 Minuten vom Wohnort betragen. Eine größere Entfernung ist nicht zumutbar und muss nicht akzeptiert werden. Bietet die Kommune mangels Kapazität keinen Betreuungsplatz an, kann der Rechtsanspruch eingeklagt werden. Ablehnungsbescheide und Betreuungsmehrkosten müssen nicht hingenommen werden. Wir erklären Ihnen, worauf es beim neuen Kita-Rechtsanspruch ankommt.
Kita oder Tagesmutter?
Eltern müssen sich mindestens drei Monate im Voraus um einen Betreuungsplatz bewerben und haben die Wahl zwischen Kita oder Tagesmutter. Sollte kein Kita-Platz vorhanden sein, müssen sich die Erziehungsberechtigten aber nicht automatisch für eine Tagesmutter entscheiden. Denn dieser müssen Eltern zusätzlich zu den Beiträgen für die Stadt einen Stundensatz zahlen.
Alternative Betreuungsgeld?
Wer keinen Kita-Platz und keine staatlich geförderte Tagesmutter für seine Kinder in Anspruch nimmt, bekommt das Betreuungsgeld. Allerdings nur, wenn der Nachwuchs ab dem 1. August 2012 geboren wurde. Pro Kind gibt es 100 Euro monatlich steuerfrei. Im nächsten Jahr soll das Betreuungsgeld erhöht werden. Ab 1. August 2014 sind es 150 Euro. Das Familienministerium gibt online Auskunft, wo Eltern das Betreuungsgeld beantragen können.
Was tun bei einem Ablehnungsbescheid?
Nach Ablauf der Wartezeit von drei Monaten kann beim Verwaltungsgericht ein Platz eingeklagt werden. Im Falle einer Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden. Dabei muss die Widerspruchsfrist von einem Monat eingehalten werden. Wer die Frist verstreichen lässt, hat keine Chance, sich den Betreuungsplatz einzuklagen. Der Ablehnungsbescheid gilt dann als bestandskräftig. Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen sind ein Sonderfall: Dort können die Eltern ohne Widerspruchsverfahren juristische Schritte gegen die Kommunen einleiten.
Wer trägt Mehrkosten bei privater Betreuung?
Wer mangels Kapazität keinen Kita-Platz erhält, kann sich privat eine Kinderbetreuung organisieren und die Mehrkosten im Vergleich zur staatlichen Kita einklagen. Die Chancen, die Mehrkosten für Betreuung erstattet zu bekommen, stehen gut. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht Koblenz ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz bestätigt. Einer Klägerin wurde der Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten für eine private Kindertagesstätte zuerkannt.
Wie viele Stunden werden die Kinder betreut?
Für den zeitlichen Umfang der Betreuung sind Berufstätigkeit der Eltern und die Familiensituation maßgeblich. Die Kinderbetreuung soll den Eltern ermöglichen, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen. Der zeitliche Bedarf muss aber nachgewiesen werden. Sind beide Erziehungsberechtigte berufstätig oder alleinerziehend, sind 45 Stunden pro Woche realistisch.
Verdienstausfall einklagen?
Wenn das Kind selbst betreut werden muss und daher keiner Berufstätigkeit nachgegangen werden kann, kann der Verdienstausfall eingeklagt werden – abzüglich der Kosten, die für die städtische Kita entstanden wären. Das hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn man den Schaden auch nachweisen kann. Das dürfte für nicht berufstätige Mütter sehr schwer werden. Bei Doppelverdienern ist die Sachlage anders. Nach einer Wartezeit von drei Monaten können sie eine private Betreuung organisieren und die Mehrkosten einklagen. Experten gehen davon aus, dass berufstätige Eltern bei der Vergabe der Plätze bevorzugt werden, um die Klagewelle in Grenzen zu halten.
Wer bezahlt Gerichts- und Anwaltskosten?
In der Regel tragen Rechtschutzversicherungen die Kosten für die Kita-Klagen, aber bei Verwaltungsstreitigkeiten besteht nicht immer ein Versicherungsschutz. Verliert die Gemeinde einen Kita-Prozess, muss sie die entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.
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