Düsseldorf (dpa/tmn) - Wer wegen einer Krankheit oder nach einer Operation eine Haushaltshilfe benötigt, bekommt von der Krankenkasse unter Umständen einen Teil der Kosten erstattet. Die Aufgaben kann ein professioneller Dienst oder auch ein Freund oder Angehöriger übernehmen.
Wer keine geeignete Person an der Hand hat, sollte das unbedingt gleich beim ersten Anruf bei der Krankenkasse sagen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Man kann dann darum bitten, dass die Kasse eine Haushaltshilfe sucht und gleich die Übernahme der Kosten und die Verfügbarkeit klärt. Der Versicherte sollte nur noch die Zeiten mit dem Dienstleister absprechen müssen.
Entscheidet sich jemand für die Hilfe von Freunden oder Verwandten, zahlen die meisten Kassen eine Aufwandsentschädigung von 9,25 Euro pro Stunde, haben die Verbraucherschützer ermittelt. Dafür müssen allerdings Verdienstausfall oder Fahrtkosten nachgewiesen werden. © dpa
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