Berlin - Stimm-, Sprech-, Sprach- oder Schlucktherapie, ohne das Haus verlassen zu müssen: Mit dem 1. September sind diese Behandlungen wieder per Video möglich. Das teilt der GKV-Spitzenverband mit.

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Die Sonderregelungen, die Videobehandlungen im Zuge der Corona-Pandemie möglich gemacht hatten, waren am 31. März 2022 ausgelaufen. Nun gibt es eine neue Vereinbarung.

Bei Kindern braucht es eine Betreuungsperson

Demnach können Kinder ab vier Jahren per Video behandelt werden. Allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen: Die Konzentrationsfähigkeit der Kleinen muss dafür ausreichen. Außerdem muss bei dem Termin eine Betreuungsperson anwesend sein. Gut zu wissen: Die erste Sitzung muss in Präsenz stattfinden.

Ausgeschlossen sind Videobehandlungen, wenn etwa bei einer Schlucktherapie die Gefahr des Verschluckens besteht. In so einem Fall ist es laut GKV-Spitzenverband wichtig, dass der Therapeut oder die Therapeutin vor Ort eingreifen kann.

© dpa-infocom, dpa:220901-99-592497/2  © dpa

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