Mumps ist weitläufig als Kinderkrankheit bekannt. Doch auch für Erwachsene besteht ein Risiko, wenn sie nicht geimpft sind. Zudem treten für Ältere häufiger Komplikationen auf.

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Für Kinder verläuft eine Mumps-Erkrankung in der Regel ohne Komplikationen. Mit zunehmendem Alter steigt jedoch das Risiko, wie die Stiftung Kindergesundheit informiert. Deshalb wird eine Impfung gegen die Kinderkrankheit besonders für bestimmte Berufe dringend empfohlen.

Mumps im Erwachsenenalter: Diese Komplikationen können auftreten

Neben starken Kopfschmerzen kann den Informationen zufolge zum Beispiel eine Entzündung der Nieren, der Bauchspeicheldrüse oder des Gehirns auftreten. Das könne im schlimmsten Fall zu bleibenden Schäden führen. Denkbar seien zudem Hörstörungen, bleibende Taubheit sowie bei heranwachsenden Männern Entzündungen der Hoden, bei Frauen der Eierstöcke.

Mumps: Erste Impfung zwischen 11 und 14 Monaten

Der Mumps-Erreger ist ein winziges Virus. Es wird ausschließlich von Mensch zu Mensch weitergegeben. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt den Aufbau eines Schutzes in zwei Schritten.

Im Alter von 11 bis 14 Monaten sollten Säuglinge die erste Kombinationsimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) erhalten. Die zweite MMR-Impfung sollte frühestens vier Wochen nach der ersten folgen - spätestens bis Ende des zweiten Lebensjahres.

Mumps-Impfung: Für diese Berufe empfehlenswert

Grundsätzlich kann eine Impfung aber in jedem Alter verabreicht werden. Für einige Berufsgruppen hat die Stiko ihre Impfempfehlung Anfang 2020 aktualisiert.

Sie gilt für Personen, die nach 1970 geboren wurden und im Gesundheitswesen oder in der Kinderbetreuung arbeiten - also etwa für Ärztinnen und Ärzte, Krankenpflegerinnen, Pfleger, Hebammen sowie Pädagogen und Betreuer, etwa in Kitas und Schulen.

Auch Praktikanten, Studierenden, Ehrenamtlichen sowie Auszubildenden in diesen Berufszweigen empfiehlt die Stiko, sich zweimal im Abstand von mindestens vier Wochen gegen Mumps, Masern und Röteln impfen zu lassen. Ziel sei es laut Robert Koch-Institut, dass für jede der drei Komponenten - Mumps, Masern, Röteln - mindestens eine zweimalige Impfung dokumentiert sei. (spot/dpa)

Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht

Der Bundestag hat das Gesetz zur Masern-Impfpflicht für Kita-Kinder verabschiedet. Das soll die Infektion rigoroser bekämpfen, denn sie ist extrem ansteckend und nicht ohne Gefahr.
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