Jeder bleibt am besten zu Hause: Das bedeutet auch, nicht dringend nötige Arztbesuche abzusagen oder zu verschieben. Es gelten neue Regeln für Krankschreibungen und Kinder-Vorsorge-Untersuchungen.
Der GKV-Spitzenverband und die KBV haben die Regelung für telefonische Krankschreibungen ausgeweitet: Bisher konnten sich Menschen mit Grippe- und Erkältungssymptomen sich für sieben Tage krankschreiben lassen, ohne in die Praxis zu gehen. Das ist jetzt für 14 Tage möglich – und ab sofort auch bei einem Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus.
Der Arzt entscheidet dann, welche Tests und Untersuchungen bei einem solchen Verdacht möglich sind. Die Regelung zur telefonischen Krankschreibung ist vorerst bis zum 23. Juni befristet.
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Kinder: Vorsorge ab U6 aufschiebbar
Ab sofort bis Ende September 2020 gelten auch neue Regeln zur Kinder-Vorsorge. Die Vorsorge-Untersuchungen für Babys und Kleinkinder haben eigentlich feste Termine. Wegen der Coronakrise werden diese nun aber teilweise aufgehoben. Das haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) beschlossen.
Konkret bedeutet das: Beginnend bei der U6, die eigentlich zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat stattfinden soll, gelten die fixen Intervalle vorübergehend nicht mehr – Eltern und Ärzte können die Untersuchungen zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Ein Muss ist das aber nicht. Sollte die Untersuchung aus irgendwelchen Gründen stattfinden müssen, können Kinderärzte sie weiter machen und abrechnen.
Keine Änderungen gibt es bei den früheren Untersuchungen U2 bis U5: Das sei aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll, sie sollen daher weiter im festgelegten Terminrahmen stattfinden. Gleiches gilt in der Regel auch für Impftermine. (af/dpa)
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