• Am Mittwoch beraten Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten über das weitere Vorgehen in der Coronakrise.
  • Laut einer vorab durchgestochenen Beschlussvorlage streben Bund und Länder eine grundsätzliche Verlängerung des Lockdowns an - zugleich soll es aber auch Lockerungen geben.

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Bund und Länder fassen baldige Lockerungen der strengen Corona-Auflagen ins Auge, obwohl die Infektionszahlen nicht wie gewünscht sinken.

Das geht aus einem Beschlussentwurf einer Arbeitsgruppe für die Bund-Länder-Spitzenberatungen am Mittwoch hervor. Das Papier, das den Nachrichtenagenturen AFP und dpa vorlag und das "Bild" veröffentlichte, sieht eine grundsätzliche Verlängerung des Lockdowns auch wegen der Gefahr durch die neuen Virusvarianten bis kurz vor Ostern (28. März) vor.

Das Dokument gibt den Stand von Montagabend 19:10 Uhr wieder und ist dem Vernehmen nach noch nicht mit allen Ländern abgestimmt.

Endgültige Entscheidungen erst am Mittwoch

Der zehnseitige Entwurf wurde von einer Runde aus Kanzleramt, Bundesfinanzministerium und den Ländern Berlin und Bayern erarbeitet, die derzeit der Ministerpräsidentenkonferenz vorsitzen. Wichtig: Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, das Papier verändere sich ständig, hieß es. Endgültige Entscheidungen werden ohnehin erst in den abschließenden Bund-Länder-Gesprächen an diesem Mittwochnachmittag erwartet.

Dennoch lässt sich eine Stoßrichtung erkennen, die sich bereits in den vergangenen Tagen herauskristallisiert hat: lockern, wenn auch behutsam. Denn der Entwurf enthält unter anderem einen Vier-Stufen-Plan für eine schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens in Abhängigkeit von der Infektionsentwicklung. Und bereits vom kommenden Montag an sollen die Kontaktbeschränkungen leicht gelockert werden.

Wir fassen die zentralen Punkte der durchgestochenen Beschlussvorlage zusammen.

1. Öffnungen in vier Stufen

Das gesellschaftliche Leben soll dem Dokument zufolge in vier Stufen wieder zurückkehren können:

  • Nach der bereits umgesetzten ersten Stufe - der Öffnung der Friseure - sollten als nächstes bundesweit Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte aufmachen dürfen. Ebenso öffnen dürften demnach bisher noch geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten.
  • Der dritte Schritt soll demnach greifen, wenn der Inzidenzwert in einem Land oder regional stabil unter 35 sinkt. Dann sollen der Einzelhandel, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Sportstätten unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Im Sportbereich soll demnach dann zunächst kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (maximal zehn Personen) im Außenbereich möglich sein. Auch Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren sollen im Außenbereich wieder zugelassen werden.
  • Wenn sich nach dem dritten Öffnungsschritt die Inzidenz 14 Tage lang nicht verschlechtert, soll die vierte Stufe greifen - die Öffnung der Außengastronomie und der Wegfall mancher Auflagen für Einzelhandel und Sport. Dann soll auch Sport im Inneren wieder ein Thema werden und sowohl kontaktfreier Sport im Innenbereich wie auch Kontaktsport im Außenbereich zugelassen werden.
  • Eine Zwischenstufe könnte dem Papier zufolge auch bei noch etwas höheren Inzidenzen möglich sein, etwa mit "Click and meet"-Angeboten im Handel. Unter anderem bei diesem Punkt gebe es aber noch erheblichen Verhandlungsbedarf, hieß es.

2. Öffnungsperspektive unabhängig von der Inzidenz

In dem Entwurf kassieren Bund und Länder de facto ihren erst vor drei Wochen gefassten Beschluss, Öffnungen prinzipiell vom Unterschreiten des Inzidenzwerts 35 abhängig zu machen.

In der Vorlage heißt es: "Bund und Länder wollen nun erproben, wie durch die deutliche Ausweitung von Tests und ein Testprogramm in Verbindung mit einer besseren Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion Öffnungsschritte auch bei höheren 7-Tage-Inzidenzen mit über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner möglich werden."

3. Gelockerte Kontaktbeschränkungen und regionales Vorgehen

Die strengen Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie könnten bereits ab dem kommenden Montag gelockert werden. Ab dem 8. März sollen sich bis zu fünf Personen (Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt) aus zwei Haushalten wieder treffen können, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Beim Unterschreiten bestimmter Inzidenzwerte sollen dann noch größere private Treffen möglich sein.

Mehr Kontakte könnten demnach in Regionen erlaubt werden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz unter einen bestimmten Wert sinkt - welcher Wert, ob 35 oder 50, lässt das Papier offen.

Andererseits könnten Kontakte wieder enger beschränkt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz regional wieder deutlich ansteigen sollte. Und: Über Ostern könnten - ähnlich wie an Weihnachten - wieder Verwandtenbesuche in einem etwas größeren Kreis möglich sein.

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4. Größere Rolle von Impfungen und Schnelltests

Ein wesentlicher Punkt bei den Öffnungen soll eine umfangreiche Teststrategie sein.

Das Pandemiegeschehen werde inzwischen durch zwei Faktoren "deutlich" verändert, heißt es in dem Dokument: "Die zunehmende Menge an Impfstoff und die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in sehr großen Mengen." Massenhafte Schnelltests sollen die stufenweisen Öffnungen ermöglichen. (afp/dpa/mf/mbo/mgb)

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