Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das bayerische Beherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten in anderen Bundesländern vorläufig außer Vollzug gesetzt.

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Am Dienstag entschied das Gericht, es sei nicht verhältnismäßig, dass mehr als 50 neue Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner eines Landkreises innerhalb von sieben Tagen automatisch zu einem Beherbergungsverbot führten. Außerdem reiche in der Verordnung der Verweis auf Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts nicht - für die Wirte sei nicht erkennbar, wo sie die aktuellen Zahlen fänden. Geklagt hatte ein Hotelier aus der Oberpfalz.

Bayern hatte die Regel im Juni nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischunternehmen Tönnies in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Ende Juni hatten sich dann Bund und Länder grundsätzlich auf Einschränkungen für Reisende aus deutschen Corona-Risikogebieten verständigt. Die konkreten Regelungen sind allerdings Ländersache. (ash/dpa)

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