Wenn es um Sekt oder Wein geht, entscheiden sich wohl die meisten für ein schönes Etikett. Auf diesen sind jedoch nur selten genaue Inhaltsangaben zu finden. Das soll sich noch in diesem Jahr ändern.

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Die Europäische Kommission hat für weinhaltige alkoholische Getränke ein Zutatenverzeichnis sowie eine Nährwerttabelle gesetzlich vorgeschrieben. Damit muss auch bei Wein und Sekt künftig kenntlich gemacht werden, welche Zutaten enthalten sind. Gekennzeichnet werden müssen demnach auch Glühwein, Schaumwein oder aromatisierte weinhaltige Getränke wie Schorlen oder Bowlen.

Die neue Regelung gilt ab dem 08. Dezember 2023 und soll Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bessere Orientierung bieten.

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Ab wann ist das neue Etikett im Handel?

Wie unter anderem die Verbraucherzentrale berichtet, wird es allerdings noch einige Zeit dauern, bis alle Flaschen die erforderliche Kennzeichnung tragen. Auch der Deutsche Weinbauverband e.V. (DWV) hat in einem Leitfaden die Bedingungen für das verpflichtende Etikett auf den Flaschen zusammengefasst: Dieses gilt für alle ab dem 08. Dezember 2023 hergestellten Weinerzeugnisse und aromatisierten Weinerzeugnisse.

Laut DWV umfasst die neue Regelung also vor allem die Jahrgänge ab 2024. Für Weinerzeugnisse aus früheren Jahrgängen müssen demnach keine Etiketten mit Zutatenliste nachträglich zur Verfügung stehen.

Das findet sich künftig auf den Etiketten

Welche Informationen aufgeführt werden müssen, hat die Europäische Kommission außerdem in einer Verordnung aus Mai 2023 festgelegt. Das Zutatenverzeichnis sowie die Angaben zum Energiegehalt und den Nährwerten umfassen demnach Angaben zum Brennwert, dem Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Vorgeschrieben ist laut Verbraucherzentrale auch für weinhaltige Getränke eine Tabelle, in der sich die Angaben auf 100 ml beziehen.

Anders als bei anderen verpackten Lebensmitteln können die Zutatenliste sowie die Nährwerttabelle entweder direkt auf der Flasche oder über einen QR-Code als elektronisches Label für Verbraucherinnen und Verbraucher kenntlich gemacht werden. Die Verbraucherzentrale gibt an, dass diese Ausnahme bislang bei keinem anderen Lebensmittel zulässig ist.

Mit einem elektronischen Etikett können die Informationen eingesehen werden, ohne dass sie auf das Etikett gedruckt werden müssen. Bestimmte Angaben müssen laut EU-Verordnung allerdings auch trotz QR-Code auf die Flasche gedruckt werden: Dazu zählen beispielsweise Inhaltsstoffe, die zu allergischen Reaktionen führen können. Auch die Angabe "enthält Sulfite" muss weiterhin direkt auf der Verpackung zu finden sein oder an einem daran befestigten zusätzlichen Etikett.

Missbräuchlicher Alkoholkonsum: Auf die Gesundheit achten

Alkoholkonsum kann schwerwiegende Folgen für die Gesundheit haben. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) konsumieren rund 7,9 Millionen Menschen der 18- bis 64-jährigen Bevölkerung in Deutschland Alkohol in gesundheitlich riskanter Form. Demnach stellt missbräuchlicher Alkoholkonsum einen bedeutenden Risikofaktor für zahlreiche chronische Erkrankungen dar, darunter Krebserkrankungen, Lebererkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sowie für Unfälle.

Wer sich über seinen Alkoholkonsum Gedanken macht oder sich um Angehörige und Bekannte sorgt, findet über das Informationsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) "Kenn dein Limit" Informationen, Rat und Kontakte zu Alkohol-Suchtberatungsstellen.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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