Düsseldorf - Grün, grün, grün sind mittlerweile viele Getränke: Matcha-Tee, Matcha-Smoothies, Matcha-Latte und Co. Doch lebensmittelrechtlich geschützt ist der japanische Begriff Matcha ("gemahlener Tee") hierzulande nicht. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW (VZ) hin.
- Damit bleibt für Käufer unklar, ob das verwendete Grüntee-Pulver tatsächlich den traditionellen, aufwendigen Herstellungsprozess mit Beschattung der Teepflanzen durchlaufen hat, der es vergleichsweise teuer macht.
- Auch wie sich der hierzulande gekaufte Matcha-Tee von herkömmlichen Grüntee-Produkten abgrenzt, lässt sich nicht erkennen.
Matcha kann Aluminium enthalten
Wer zu Matcha-Latte, Matcha-Tee und Co. greift, sollte laut den Verbraucherschützern einen gründlichen Blick auf die Zutatenliste und die Zubereitungs- und Verzehrempfehlungen auf der Packung werfen.
- Denn während die dem Grüntee-Pulver häufig nachgesagte gesundheitsfördernde Wirkung nicht nachgewiesen ist, können die verwendeten Teepflanzen je nach Anbaugebiet Aluminium aufnehmen.
- Dieses Aluminium kann in hohen Mengen langfristig Nervensystem und Knochen schädigen.
- Matcha-Pulver kann auch Blei enthalten, so die VZ. Das ist schädlich für die Nieren und das Herz-Kreislaufsystem.
- Anders als bei herkömmlichen Tees wird das Matcha zudem nicht abfiltriert, sondern das Pulver verrührt oder schaumig geschlagen und vollständig mitgetrunken.
- Manchmal steht auf einem Produkt auch groß Matcha drauf, drin sind aber nur kleine Mengen, haben die Verbraucherschützer festgestellt.
Dreimal Matcha am Tag ist genug - für Kinder weniger
Die Verbraucherschützer raten deshalb auch bei fehlendem Verzehrhinweis auf der Packung nicht öfter als dreimal am Tag und nicht mehr als jeweils ein Gramm eingerührtes Matcha-Grünteepulver pro Tasse zu trinken.
Außerdem: Regelmäßig sollte man Produkte und Marken wechseln, um eine einseitige Schadstoffbelastung zu vermeiden. Und auch mal andere Getränke einschenken.
Für Kinder sind Produkte mit hoher Matcha-Konzentration nicht geeignet. Denn Matcha kann mehr Koffein als herkömmlicher Grüntee enthalten. Je nach Rezeptur kommen Matcha-Getränke sogar an den Koffeingehalt eines Espresso heran. © Deutsche Presse-Agentur
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