Hand aufs Herz: So ziemlich jeder hat doch eine Lieblingsfarbe bei den Gummibärchen oder? Manchmal scheint es, dass gerade die in der Fruchtgummi-Mischung selten bis gar nicht vorkommt. Darf das überhaupt sein?

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Die einen picken sich am liebsten die roten Bärchen aus dem Fruchtgummi-Mix, andere lieben weiß oder orange. Was tatsächlich auch passieren kann: Dass man eine Packung erwischt hat, wo gar kein Fruchtgummi mit der liebsten Geschmacksrichtung enthalten ist. Darf der Hersteller das überhaupt? Die Frage beschäftigte jetzt auch Verbraucherschützer.

Unmut sei verständlich, wenn die Lieblingsfarbe in der Tüte fehlt, heißt es von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Doch das ist rechtlich erlaubt", informieren die Verbraucherschützer. Schon bei der Herstellung werde der Inhalt gemischt und nach Gewicht abgepackt, aber nicht nach einzelnen Sorten.

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Hinweis auf das Zufallsprinzip steht oft auf der Rückseite

So kann auf Packungen mit gemischtem Inhalt auch der Hinweis auftauchen, dass die Zusammenstellung nach dem Zufallsprinzip erfolgt und Mischverhältnisse variieren können. Dieser Hinweis steht meist auf der Produktrückseite. Wer also eine vorgemischte Tüte kauft, muss mit abweichenden Anteilen der favorisierten Sorten rechnen, in Ausnahmefällen können sie sogar ganz fehlen, klärt die Verbraucherzentrale auf.

Sie rät Fans von speziellen Geschmacksrichtungen, schon beim Kauf auf das Sichtfenster zu setzen. Viele Anbieter solcher Mischungen ermöglichen damit schon vor dem Kauf einen Blick ins Innere der Packung. Ein kritisches Auge könne die Mischungen so nach persönlichen Vorlieben scannen und einer Enttäuschung vorbeugen. (dpa/af)

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