München - Auch ein günstiger eingekauftes, vom Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) her "abgelaufenes" Lebensmittel kann reklamiert werden, wenn es nicht mehr einwandfrei ist. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin.

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Hintergrund: Ist etwa auf dem Joghurtbecher oder der Milchpackung das MHD schon vorüber oder steht kurz bevor, verkaufen Händler diese Ware oft reduziert. Verpflichtet sind sie dazu laut den Verbraucherschützern nicht, aber es ist erlaubt, weil das MDH kein Verfallsdatum ist.

"Es kann noch verzehrbar sein", sagt Ernährungsexpertin Daniela Krehl. "Die Verantwortung liegt allerdings nicht mehr beim Hersteller, sondern beim Händler." Er muss solche Produkte auch klar kennzeichnen. Und sie zurücknehmen, wenn sie nicht mehr in Ordnung sind.

Findet sich also zum Beispiel nach dem Öffnen Schimmel auf dem günstiger eingekauften Joghurt, kann reklamiert werden. "Dann kann ich damit zum Supermarkt zurückgehen, am besten mit Kassenbon", so Krehl, "und dann bekomme ich es in der Regel entweder ausgetauscht oder den Kaufpreis ersetzt."  © Deutsche Presse-Agentur

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