Wo Haselnuss drauf ist, sollte auch Haselnuss drin sein. So sieht es auch die Verbraucherzentrale - und macht bei Müllermilch eine Entdeckung, die sie für Täuschung hält.

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Eine Sorte "Müllermilch" der Molkerei Alois Müller hat mit dem, was sie verspricht, reichlich wenig zu tun, wie die Verbraucherzentrale festgestellt hat: die "Müllermilch Haselnuss-Geschmack", auf deren Verpackung mit ganzen Nüssen geworben wird. Eine Täuschung, wie die Verbraucherzentrale findet.

"Milchmischerzeugnis mit Haselnuss-Geschmack"

Müllermilch Haselnuss
"Müllermilch Haselnuss-Geschmack". © imago images/Aviation-Stock

Wie die Verbraucherzentrale schreibt, sei der Anteil von Haselnüssen bei dem genannten Produkt "verschwindend gering". Gerade einmal 0,3 Prozent Haselnussmark werden auf der Zutatenliste des Getränks, das als "Milchmischerzeugnis mit Haselnuss-Geschmack" deklariert wird, aufgelistet. Das entspreche bei einem Flascheninhalt von 423 Gramm gerade einmal 1,27 Gramm Haselnussmark pro Flasche.

Die Molkerei erklärt dazu, es handele sich bei der Abbildung der Haselnüsse auf dem Produkt und der tatsächlich enthaltenen Menge nicht um eine Täuschung. Die Bezeichnung des Produkts sei um den Zusatz "Geschmack" ergänzt, der Verbraucher und Verbraucherinnen darüber aufkläre, dass zur Erzielung des Geschmacks auch Aromen und nicht nur natürliche Zutaten eingesetzt würden.

Informationen zu Lebensmitteln dürfen nicht täuschen

Was auf einem Produkt abgebildet werden darf und wie dieses zu bezeichnen ist, ist unter anderem ein Grundsatz der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) der EU. In dieser heißt es, dass "zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung […] spezielle Kennzeichnungsvorschriften festgelegt" seien.

Demnach müsse "bei der Verwendung von Lebensmittel-Imitaten […] der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden". Auch müssen Mengenangaben zu verwendeten Zutaten aufgelistet werden, "wenn sie durch Worte, Bilder oder eine grafische Darstellung hervorgehoben sind".

Für die Verbraucherzentrale steht daher fest: Müllermilch sollte auf die Abbildung der Haselnüsse bei ihrem Produkt verzichten.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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